Im Kabelgewirr stecken einige juristische Fallstricke
Wie viel öffentliche Unterstützung ist für den privaten Ausbau erlaubt? - BBV rechnet sich in Waibstadt nur geringe Chancen aus

Symbolfoto: dpa
Waibstadt/Neckarbischofsheim. (kel) Gehweg aufgraben, Kabel rein, Pflaster wieder drauf - so einfach wird sich der von der Breitbandversorgung Deutschland (BBV) angebotene Anschluss von Glasfaserkabeln in den Kommunen des nördlichen Kraichgaus nicht bewerkstelligen lassen. Es gibt nämlich rechtliche Hürden. Unter anderem muss die Frage beantwortet werden, ob das im hessischen Dreieich ansässige Unternehmen die vom Zweckverband Fibernet mit Steuergeldern angelegte Kabeltrasse nutzen darf und ob die Netcom BW, die das Netz praktisch gepachtet hat, dabei mitspielt. Und geklärt werden soll auch, ob die anschlusswilligen Gemeinden nicht den Verlust von Zuschüssen für den Netzausbau riskieren, wenn sie eventuell einer Privatfirma reichlich Entgegenkommen zeigen.
Als erste Kommune hat jetzt Neckarbischofsheim zunächst einmal beim Ausbauvorhaben der BBV einen Gang zurück geschaltet: Ein achtseitiger Kooperationsvertrag, der der BBV weitreichende Unterstützung bei der Vermarktung und bei der Durchführung der Kabelanschlüsse sichern sollte, wurde zurückgestellt, so beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend auf Vorschlag von Bürgermeisterin Tanja Grether. Der Schritt erfolgte nicht zuletzt aufgrund eines intensiven Informationsaustauschs in den vergangenen Tagen, an dem auch die Rathäuser des Umlands beteiligt waren.
Bürgermeister und Räte reisten ins pfälzische Römerberg, telefonierten mit Kollegen im westfälischen Ascheberg, und am Montag diskutierte man dann mit Vertretern des Zweckverbands fibernet.rn. Die Ausgangslage ist nicht leicht durchschaubar, hat die BBV doch unterschiedliche Referenzen: In Römerberg wird der zügige Glasfaserausbau gelobt, in Ascheberg bekam das Unternehmen den Auftrag entzogen, nachdem es nicht so recht mit Grabarbeiten voran ging.
Der Zweckverband wiederum geht nach Teilnehmerberichten gegenüber einer BBV-Kooperation eher auf Distanz. Der Einstieg von BBV könne "förderschädigende Auswirkungen" haben, hieß es. Nach Ansicht von Thomas Heusel, kaufmännischer Leiter im Zweckverband, ist das Hauptproblem, dass BBV nicht allein als Privatunternehmen agiert, sondern kommunale Rückendeckung erwartet: "Unsere Sorge ist, dass so das gesamte Konstrukt des Zweckverbands in kommunaler Trägerschaft beschädigt wird", erklärte Heusel gegenüber der RNZ. Man habe den Sachverhalt und die damit verbundenen Fragen inzwischen dem Stuttgarter Innenministerium vorgelegt. Von dort sei eine Grundsatzentscheidung zu erwarten, so Heusel
Unterdessen hat BBV-Vertriebsleiter Wolfgang Ruh die "entscheidende Bedeutung" der kommunalen Unterstützung unterstrichen. Die Gemeindeverantwortlichen sollten offensiv für das Vorhaben votieren, wünschte sich Ruh in einem Schreiben an den Epfenbacher Gemeinderat Dirk Rosenzopf. Dieser hatte sich gesorgt, dass der Kabelausbau scheitern könne, wenn in einzelnen Kommunen die von BBV geforderte Anschlussquote von 35 bis 40 Prozent aller Haushalte nicht erreicht werde.
Auch interessant
Rosenzopf verwies auf den bereits vorhandenen, vergleichsweise schnellen Internetzugang in Waibstadt. Auch in Neidenstein, Helmstadt-Bargen, Zuzenhausen und Neckarbischofsheim sei der "Leidensdruck" der Internut-Nutzer nicht allzu groß, während Epfenbach und Eschelbronn eindeutig unterversorgt seien. Wolfgang Ruh stimmte der Rosenzopf-Analyse grundsätzlich zu. Im Fall Waibstadt mache sich sein Unternehmen keine große Hoffnung, das angepeilte Quorum zu erreichen. Die Angebote in den anderen Gemeinden seien aber nur "Notlösungen". Falls die Zielvorgabe nicht erreicht werde, werde die BBV sich die Ausbaukosten in den restlichen Kommunen anschauen und anhand der Wirtschaftlichkeit entscheiden, wo Kabel verlegt werden sollen. "Cluster lassen sich auch anders gestalten", erklärte Ruh.



