Bauplatzpreise stehen nun fest
Die Erschließung des Neubaugebiets soll Ende Januar beginnen. Ab Frühjahr 2023 kann gebaut werden.

Von Anjoulih Pawelka
Epfenbach. Lange dauert es nicht mehr, bis die ersten Bagger im Neubaugebiet "Betheläcker" anrollen. Ende Januar soll mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden. Die Gemeinde rechnet mit einer Bauzeit von ein bis eineinhalb Jahren. Das hieße, Häuslebauer könnten im Frühjahr 2023 mit dem Bau ihrer eigenen vier Wände beginnen. Die Gemeinde möchte die Grundstücke früh verkaufen. Daher hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung festgelegt, was die Bauplätze pro Quadratmeter kosten werden.
Ende 2018 habe man schon einmal berechnen lassen, welchen Quadratmeterpreis die Gemeinde erzielen sollte, um die Erschließungsarbeiten finanzieren zu können – inklusive Puffer für etwaige Mehrkosten. Das Ingenieurbüro habe damals einen Preis von rund 225 Euro pro Quadratmeter ausgerechnet, erklärte Bürgermeister Joachim Bösenecker. Nun gebe es eine Wertsteigerung zwischen acht und zwölf Prozent, führte er weiter aus. Das würde bedeuten, dass die Empfehlung für die Grundstücke nun bei 226 Euro pro Quadratmeter liege. Daher hat die Verwaltung vorgeschlagen, einen Quadratmeterpreis von 230 Euro zu verlangen. Das sei angemessen, meinte der Bürgermeister. Zum Vergleich legte er eine Liste mit den Quadratmeterpreisen in den umliegenden Gemeinden vor. Man sollte unter den Grundstückspreisen von Eschelbronn und Neidenstein bleiben, die 250 beziehungsweise 240 Euro pro Quadratmeter für eine Grundstück verlangen. Als Begründung nannte Bösenecker die bessere ÖPNV-Anbindung der beiden Ortschaften.
Dirk Rosenzopf von den Freien Wählern plädierte dafür, 220 Euro als Preis festzusetzen, um junge Familien zu unterstützen. Diese könnten sich von dem eingesparten Geld dann beispielsweise eine Küche kaufen. Dabei sollte aber auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass die Kosten für die Erschließung gedeckt sind. Dem stimmte CDU-Rat Manfred Hafner zu und meinte, man solle in Zeiten immer höherer Preise ein Zeichen setzen. Es sei wichtig, die Bauplätze zu verkaufen. Es würde keinen Sinn ergeben, wenn man auf den 33 Grundstücken sitzen bleibe. Dann fragte er, ob es Berechnungen dazu gebe, ob mit dem angestrebten Betrag die Erschließungskosten gedeckt seien. Das bejahte Bösenecker und meinte, der Puffer sei dann zwar kleiner, aber immer noch vertretbar. Das sahen die anderen Gremiumsmitglieder genauso und stimmten für den Vorschlag, 220 Euro pro Quadratmeter für die Grundstücke zu verlangen.
Die Anregung, die Grundstücke entlang des Bethelwegs ein weniger günstiger anzubieten, weil zum einen die Lage etwas ungünstiger sei und zum anderen die Gemeinde ein zusätzliches Interesse daran habe, dass sich dort "nicht störendes Gewerbe" ansiedelt, lehnten die Gemeinderäte allerdings ab.
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Dann beschäftigte sich der Rat mit den Vergaberichtlinien. Diese sind nach einem Punktesystem aufgebaut. Wer die meisten Punkte hat, kann das Grundstück, auf das er sich beworben hat, kaufen. Familien sollen unterstützt werden, daher gibt die Anzahl der Kinder maximal 30 Punkte. Es ist aber auch möglich, Punkte abzuziehen. Das geschieht, wenn jemand schon Eigentümer eines unbebauten Grundstücks ist, auf dem aber gebaut werden könnte. 100 Minuspunkte gibt es dafür. Hafner fragte, ob das auch für Eigentumswohnungen gelte. Kämmerin Elke Schmitt verneinte dies. Man habe auf der Klausurtagung beschlossen, dass man das nicht will. Denn es wäre möglich, dass die Wohnung zu klein werde und Grundstücksbewerber daher einen Bauplatz kaufen möchten.
Außerdem schlug Hafner vor, ein Aufgeld von 50 Euro pro Quadratmeter für Grundstücke zu verlangen, die vor dem Ablauf von fünf Jahren wieder verkauft werden. So könne man vorbeugen, dass die Bauplätze zu Spekulationsobjekten werden. Karsten Emmerich (Freie Wähler) hielt das für unnötig. "Wenn ich aus Spekulationsgründen verkaufen will, sind 50 Euro doch nicht viel Geld", sagte er. Es kam auch die Frage auf, was passiere, wenn Personen in eine finanzielle Schieflage kämen und daher das Grundstück wieder verkaufen müssten. Schlussendlich stimmten alle Gremiumsmitglieder dafür, in die Richtlinien zu schreiben, dass sich die Gemeinde vorbehält, diesen Aufpreis zu verlangen. So könne man je nach Situation entscheiden.
Die Bewerbungsfrist für eines der Grundstücke, die zwischen 286 und 1800 Quadratmeter groß sind, soll am 16. Februar beginnen und am 25. März enden.