Weil die Oma pflegt, muss sie bezahlen
Veronika Buchholz kümmert sich um ihre Enkelin mit Behinderung und versucht seit Jahren, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen
Von Christian Beck
Sinsheim-Weiler. Den Rundfunkbeitrag zahlen wohl die wenigsten besonders gerne. Und manche müssen es auch nicht: Menschen, die Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhalten, können eine Befreiung beantragen. Auch Claudia muss nichts bezahlen. Denn die junge Frau, die jeden, den sie sympathisch findet, sofort
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