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"Whatsapp der Kriminellen" als Hauptbeweise gegen Drogendealer

Ein mutmaßlicher Drogendealer einer Bande steht vor dem Heidelberger Landgericht. Der 35-Jährige wurde in Walldorf geschnappt. Sind die Beweise unzulässig?

28.06.2021 UPDATE: 29.06.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 37 Sekunden
Das Heidelberger Landgericht. Archiv-Foto: Dorn

Von Sophia Stoye

Walldorf/Heidelberg. Eine knappe halbe Stunde verging, bis Staatsanwalt Jakob Pichon die Anklageschrift vollständig vorgetragen hatte: Für insgesamt elf Taten, bei denen jeweils mit Dutzenden Kilogramm Marihuana, Haschisch oder anderen Drogen gehandelt wurde, sei der 35-jährige Angeklagte V. aus Nordrhein-Westfalen verantwortlich.

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