Im Walldorfer Forst herrscht Waldbrandgefahr
Derzeit darf auf der Gemarkung Walldorf weder gegrillt noch offenes Feuer entfacht werden - Aktuell gilt im Rhein-Neckar-Kreis die höchste Waldbrandgefahrenstufe

Auch mit Glasabfällen sollte man während der heißen Tage nicht achtlos umgehen: Glasscherben können durch ihre Lupenwirkung Waldbrände auslösen. Foto: dpa
Walldorf. Das anhaltend heiße Sommerwetter hat auch seine Schattenseiten, denn die große Trockenheit erhöht die Waldbrandgefahr drastisch, was auch für die Walldorfer Wälder gilt. Im Rhein-Neckar-Kreis gilt aktuell die Waldbrandgefahrenstufe vier und damit die höchste Stufe.
Die Stadt Walldorf und das Forstrevier Walldorf machen darauf aufmerksam, dass es generell vom 1. März bis 31. Oktober verboten ist, im Wald zu rauchen oder Feuer zu machen. Derzeit darf auf der Gemarkung Walldorf bis auf Widerruf auch hundert Meter vom Waldrand entfernt weder gegrillt noch offenes Feuer entfacht werden. Weder auf öffentlichen Grillstellen noch in der Grillstelle bei der Hütte hinter dem Tierpark darf Feuer gemacht werden. Lediglich das Grillen mit Elektrogrill oder abgedecktem Gasgrill ohne Gefahr von Funkenflug ist bei der Grillhütte hinter dem Tierpark erlaubt. Auch das Rauchverbot ist strikt zu beachten, denn eine achtlos weggeworfene Zigaretten- oder Zigarrenkippe kann einen Brand entfachen.
Wie die Stadt weiter mitteilt, dürfen Glasabfälle nicht achtlos weggeworfen werden, denn Glasscherben können durch ihre Lupenwirkung Waldbrände auslösen. Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht über dürrem Gras stehen, das sich durch heiße Auspuffrohre entzünden kann. Wie immer dürfen Wegeinfahrten und Schranken nicht zugeparkt werden.
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Das Verbot, offenes Feuer im Wald zu entzünden, gilt so lange, bis es durch Stadt und Forstrevier wieder aufgehoben wird.



