Kreisforstamt warnt: Höchste Waldbrand-Gefahrenstufe erreicht

Das anhaltend trockene und sehr heiße Wetter führt auch im Rhein-Neckar-Kreis zu akuter Waldbrandgefahr. Das Kreisforstamt weist auf die aktuellen Verhaltensregeln im Umgang mit Feuer im Wald hin.

03.07.2015 UPDATE: 03.07.2015 11:32 Uhr 51 Sekunden

Feuerwehrkräfte bekämpfen Anfang Juni einen kleineren Waldbrand in einem Waldgebiet bei Berkof in der Wedemark. Am Freitag brennt es auch im Käfertaler Wald. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa

Rhein-Neckar. (RNZ/rl) Durch das anhaltend trockene und sehr heiße Wetter steigt die Waldbrandgefahr auch im Rhein-Neckar-Kreis. Dies teilte das Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises am Freitag mit. "Besonders in den trockenen Kiefernwäldern auf sandigen Böden zwischen Mannheim und Altlußheim besteht ein extrem hohes Waldbrandrisiko", sagte Sebastian Eick, Leiter des Forstbezirks Rheintal-Bergstraße und des Forstamts Mannheim.

Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette könne verheerende Folgen haben. Mehr als die Hälfte aller Waldbrände entstünden durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führten nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen, sagte Eick.

Das Kreisforstamt weist auf folgende Regeln hin:

> Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

> Feuermachen ist nur an gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.

> Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.

> Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Grillplatzes gelöscht werden.

> Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. 

> Schranken und Wege freihalten und nicht mit Fahrzeugen zuparken, damit im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge freie Fahrt haben.

Die Forstämter Rhein-Neckar-Kreis und Mannheim appellieren an alle Waldbesucher, umsichtig zu sein und die Regeln zum Schutz des Waldes einzuhalten. Sollte jemand einen Waldbrand entdecken, sollte er umgehend der Feuerwehr alarmieren.