Es wird keine Klage gegen den "Katzen-Lockdown" geben
Keine Unterstützung mehr von Klagen gegen die Haubenlerchen-Verordnung. Das Regierungspräsidium weist Widersprüche als nicht begründet zurück.

Archivfoto: Britta Pedersen/dpa
Von Timo Teufert
Walldorf. Die Widersprüche gegen die Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche in Walldorf hat das Regierungspräsidium kurz vor Weihnachten als zulässig, aber nicht begründet zurückgewiesen. Betroffene Katzenhalter hätten danach vier Wochen Zeit gehabt, eine Anfechtungsklage zu erheben. Weil aber sowohl der Deutsche Tierschutzbund (DTB) als auch die
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