Bekommt Weinheim eine "Katzenschutz-Verordnung light"?
Die Tierschützer luden die Fraktionen und das Ordnungsamt ein. Zumindest bei der Registrationspflicht frei laufender Katzen könnte es nun vorangehen.

Weinheim. (web) Weinheim braucht eine Katzenschutzverordnung. Das Elend wild lebender Katzen lässt der Kommune im Grunde keine andere Wahl. So sehen es die Aktiven des Tierschutzvereins Weinheim unter dem Vorsitz von Karl Stippinger. Der Verein und weitere Ehrenamtliche sammeln seit Jahren Unterschriften und gehen in die Ratsfraktionen, um eine entsprechende Satzung auf den Weg zu bringen. Diese würde die Besitzer frei laufender Katzen verpflichten, ihre Tiere zu registrieren und auch kastrieren zu lassen. Auf dem Gelände des Tierheims kamen Tierschützer, Stadträte und Vertreter des Ordnungsamts am Dienstag zusammen.
Denn auf Weinheimer Gemarkung haben sich – ebenso wie im Umland – Katzenkolonien gebildet. Diese bestehen aus sogenannten Streunerkatzen, die sich unkontrolliert vermehren. Viele der Tiere leiden an Krankheiten, die ohne Behandlung zu Qualen und sogar zum Tod führen. Doch die Vermehrung geht weiter, denn die frei laufenden Tiere von Katzenbesitzern schließen den Teufelskreis: Ohne Sterilisation suchen sie sich Geschlechtspartner.
Der Tierschutzverein, unter dessen Regie das Tierheim an der Tullastraße läuft, und ehrenamtliche Katzenretter fordern die Registrierungs- und Kastrationspflicht. Beides soll dazu beitragen, das Leid in den Katzenkolonien einzudämmen – und die Arbeit der Tierschützer abzusichern. Diese müssen nicht nur die Behandlung und Kastration nicht-registrierter, eingefangener Katzen finanzieren – sondern können auch unter Druck geraten, wenn eine vermeintlich wilde Katze doch Besitzer hat.
Ordnungsamtsleiter Markus Böhm signalisiert im RNZ-Gespräch Verständnis für das Anliegen der Tierschützer. Außerdem betont er das gute Miteinander von Stadt und Tierheim. Die Verwaltung habe aber ein Interesse daran, mit rechtssicheren Verordnungen zu arbeiten. Die Sterilisierung von Tieren stelle einen Eingriff in den Privatbesitz von deren Haltern dar.
Es müsse sichergestellt sein, dass eine Regelung zum Katzenschutz dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Daher brauche man Daten, die die Dringlichkeit einer Katzenschutzverordnung untermauern.
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Außerdem müsse man Katzenbesitzer zunächst mit Öffentlichkeitsarbeit sensibilisieren. Böhm gibt zu bedenken, dass es – anders als in Hessen – in Baden-Württemberg nicht die Möglichkeit gibt, kooperationsunwillige Katzenbesitzer zu sanktionieren.
Der Stadt hätten im Oktober 2022 außerdem Hinweise vorgelegen, dass das Land Baden-Württemberg künftig mehr tun will, als den Städten und Gemeinden die Einführung einer Katzenschutzverordnung freizustellen (Anm. d. Red.: Die RNZ fragte damals bei den lokalen Landtagsabgeordneten an, die die Anfrage an ihre Fraktionsfachleute weitergaben. Bestätigt wurde ein entsprechendes Vorgehen jedoch nicht).
Man versorge die Verwaltung schon seit Jahren mit Zahlen, sagen Stippinger und sein Tierschutzbeauftragter Michael Ehlers. Sie sind nicht allein mit den Medien in Kontakt, sondern auch schon diverse Male auf die Bürger zugegangen. Auch beim "Weinheimer Frühling" am Sonntag zeigen sie Präsenz. Allmählich fühlen sie sich hingehalten. Zumindest beim Thema Registrierung hätte auch die Kommunalpolitik nichts gegen Taten. Stippinger und Ehlers hoffen, dass es wenigstens hier rasch vorangeht.