Leimen wählt am 24. März den OB
Der Gemeinderat legte die Details für Wahlhelfer auch gleich für die Europa- und Kommunalwahlen fest.

Von Thomas Frenzel
Leimen. Das kommunalpolitische Fingerhakeln hat längst begonnen, jetzt steht auch der dazugehörige Termin fest: der 24. März 2024. An diesem Tag geht in der Großen Kreisstadt die Wahl des Oberbürgermeisters über die Bühne. Für eine etwaige Stichwahl ist der 14. April reserviert. Festgelegt hat dies ein einstimmiger Gemeinderat bei seiner jüngsten Zusammenkunft.
Bei diesem Tagesordnungspunkt hatte Bürgermeisterin Claudia Felden die Sitzungsleitung inne. OB Hans D. Reinwald – seit 2016 im Amt – hatte sich für befangen erklärt, "da ich beabsichtige, bei der Wahl anzutreten". Die Amtszeit beläuft sich auf acht Jahre.
Noch nicht festgelegt wurde, wann die Bewerbungsfrist für das höchste Amt in der Stadt beginnen wird. Laut Gemeindeordnung ist die Stelle spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Fest steht aber, wann diese Bewerbungsfrist endet und der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der eingegangenen Bewerbungen entscheiden muss: spätestens am 16. Tag vor dem Wahltag.
Zum Tragen kommt am 24. März 2024 das unlängst geänderte Kommunalwahlrecht. Erreicht kein Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Stimmenmehrheit von 50 Prozent plus einer Stimme, gibt es nun eine echte Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten.
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Bei der abgeschafften Neuwahl hatten sich noch weitere Kandidaten melden können und blieben die alten Bewerber im Rennen, so sie ihre Bewerbung nicht förmlich zurückzogen. Auch altersmäßig gibt es Neues: Um Bürgermeister werden zu wollen, muss man nicht mehr 25 Jahre alt sein – es genügen jetzt 18. Zudem gibt es keine Höchstaltersgrenze mehr.
Zurück zur Ratssitzung. Vordergründig war es um die Festlegung des Zehrgelds bei den Wahlen gegangen, die 2024 anstehen. Neben der OB-Wahl sind dies die Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen.
Laut Beschluss wird es bei der Oberbürgermeisterwahl für die Wahlhelfer 40 Euro geben – jeweils für Haupt- und Stichwahl. Die Europa- und Kommunalwahlen finden am 9. Juni 2024 statt. Für die Europawahl gibt es 30 Euro. Bei den deutlich komplizierteren Kreistags- und Gemeinderatswahlen lockt ein Zehrgeld von 40 Euro gleich dreimal: einmal für die Wahlschulung im Vorfeld, einmal für den Einsatz am Wahlsonntag und noch einmal für das Auszählen am Montag.