"Sultanspalast" muss schmaler werden
Landratsamt ordnete Entfernung von Dämmplatten in Spitalstraße an - Bußgeld für Akin-Bau beträgt maximal 4000 Euro

Weil der Bau in der Spitalstraße nicht den Plänen entspricht, musste schon die Dämmung entfernt werden. Und dabei bleibt es nicht. F: Welker
Von Anja Hammer
Eppelheim. Die sogenannten "Sultan-Akin-Paläste" sorgen weiter für Wirbel. Am gestrigen Freitag wurde in der Spitalstraße jede Menge Staub aufgewirbelt - und zwar im wörtlichen Sinn. An dem Mehrfamilienhaus, das die Akin-Wohnbau-Gesellschaft aus Neckarsulm dort baut, wurde gestern die bereits verputzte und gestrichene Außenhaut an der rechten Seite entfernt. "Unser Baurechtsamt hat die Entfernung der Dämmung veranlasst", erklärt Silke Hartmann, Sprecherin des Landratsamtes, auf RNZ-Nachfrage.
Bislang war offiziell stets davon die Rede, dass der umstrittene Bau lediglich zur Vorderseite hin die genehmigten Pläne um 39 Zentimeter überschreitet. Mit dem Abreißen der Platten sieht sich Nachbarin Marianne Weber bestätigt: "Ich sage schon lange, dass die Maße vorne, hinten und an der Seite nicht stimmen." Die 59-Jährige wohnt seit ihrer Geburt in der Spitalstraße. Das Mehrfamilienhaus, das direkt nebenan entsteht, bereitet ihr seit rund zwei Jahren Kopfschmerzen. "Ich komme mir vor wie die Baupolizei", sagt Weber. Ständig würde sie das Baurechtsamt darauf hinweisen, dass der Abstand von 2,50 Metern zu ihrem Haus, der in den genehmigten Bauplänen eingezeichnet ist, nicht eingehalten werde.
Gestern rissen Bauarbeiter die etwa 30 Zentimeter dicken Dämmplatten an der Seite zu Webers Grundstück ab. Denn nun sagt auch das Landratsamt: "Mit dieser breiten Außendämmung hat das Gebäude den genehmigten Baukörper eindeutig überschritten", so Sprecherin Hartmann. Denn die Außenhaut der Außenwand sei entscheidend bei den Maßen. Hartmann weiter: "Möglicherweise kann diese Außendämmung in einem nächsten Schritt durch eine schmalere Außendämmung von acht Zentimetern ersetzt werden, mit der die genehmigten Außenmaße des Gebäudes eingehalten werden."
In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass das Landratsamt der Akin-Wohnbau-Gesellschaft bereits im August 2017 ein Bußgeld auferlegt hat. Und zwar für nicht eingehaltene Baupläne in der Pestalozzistraße, wo der Bauträger ebenfalls ein Mehrfamilienhaus errichtet hat. Wie hoch genau das Bußgeld ist, wollte die Sprecherin des Landratsamtes nicht sagen. Nur: "In derartigen Fällen ist es üblich, einen Bußgeldbetrag zwischen 500 und 4000 Euro zu erheben." In Baden-Württemberg gebe es - im Gegensatz zu Hessen beispielsweise - keinen landeseinheitlichen Bußgeldkatalog für baurechtliche Verstöße .
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Ein paar Zentimeter machen auf dem Immobilienmarkt einen lukrativen Unterschied. Im Internet werden derzeit Wohnungen in Eppelheim angeboten mit einem Quadratmeterpreis von bis zu 2700 Euro. Kein Neubau wohlgemerkt. Geht man von diesem Preis aus, dann würden allein zehn Zentimeter zusätzlich bei einem 15 Meter breiten, dreistöckigen Haus über 12.000 Euro mehr bringen.
Da erscheint ein Bußgeld von höchstens 4000 Euro doch sehr gering. Doch die Landratsamtssprecherin betont, dass sich ihre Behörde bei der Höhe des Bußgeldes an "interne Richtlinien" halte. Denn: "Die dort festgelegten Höhen der Bußgelder sind dadurch entstanden, dass uns die Gerichte die von uns festgesetzten Bußgelder häufig reduziert oder deutlich nach unten korrigiert beziehungsweise das Verfahren eingestellt haben", erklärt Silke Hartmann.
Die Akin-Wohnbau-Gesellschaft will sich übrigens weiterhin nicht zu der ganzen Sache äußern: "Wir kommentieren das nicht", so Ali Akin gestern auf RNZ-Nachfrage. Dieter Mörlein war gestern nicht zu erreichen. Er hat nach Medienberichten wohl doch "zwischen Eigentümer und Baufirma" in Eppelheim vermittelt. Dafür habe er aber "keine Provision erhalten", es sei "lediglich ein Freundschaftsdienst" gewesen.



