SVS-Erweiterung

Rodung ist nicht vom Tisch

Der Landtag überweist die Petition gegen das "Sportzentrum Süd" zurück an Gemeinde. Die BI sieht sich gestärkt.

27.12.2021 UPDATE: 28.12.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 13 Sekunden
Wird am Ende doch geschützter Wald südlich des BWT-Stadions gerodet? Auch das bleibt wohl eine Option. Foto: Priebe

Sandhausen. (luw) Die "Variante 0" der viel diskutierten Erweiterungspläne des Fußball-Zweitligisten SV Sandhausen (SVS) ist weiter im Spiel. Die Petition gegen die damit verbundene Rodung von 2,5 Hektar im Waldschutzgebiet Schwetzinger Hardt zum Bau von zwei Sportplätzen hat der zuständige Ausschuss des Stuttgarter Landtags zwar nicht abgelehnt. Doch wie sich bereits im November angedeutet hatte, "überwies" der Landtag nun die Petition der Bürgerinitiative "Pro Waldschutz" offiziell zurück an die Gemeinde.

Bürgermeister Hakan Günes ließ dazu auf RNZ-Anfrage erklären: "Eine Aufhebung des Verfahrens ist nicht angedacht, da der Gemeinderat sich noch in der Entscheidungsfindung befindet." Die BI wiederum kündigte an, weiter gegen diese "Variante 0" vorgehen zu wollen – notfalls mit einer weiteren Petition.

Bürgermeister Hakan Günes. Foto: privat

Mit dem kurz vor Weihnachten versandten Schreiben des Petitionsausschusses des Landtags schließt sich gewissermaßen ein bereits im Sommer 2019 begonnener Kreis: Damals war das Projekt "Sportzentrum Süd" in Form des gleichnamigen Bebauungsplanverfahrens in vollem Gange; der Gemeinderat hatte die Rodung für zwei SVS-Trainingsplätze im Frühjahr 2018 per Einleitungsbeschluss auf den Weg gebracht. Doch dann gründete sich die BI und wollte dem Vorhaben mit der Petition einen Riegel vorschieben. Während der Landtagsausschuss ankündigte sich damit zu befassen, ließ der inzwischen teils umgestimmte Gemeinderat das Projekt im Herbst 2019 per Beschluss ruhen und leitete die Suche nach Alternativen an einem Runden Tisch ein.

So liegen mit den "Varianten 1 bis 3" bekanntlich mittlerweile nicht nur verschiedene Möglichkeiten zur Errichtung von zwei weiteren Sportplätzen vor, ohne dafür geschützte Bäume zu fällen. Sondern der SVS stellt auch zwei "Stadionvarianten" zur Auswahl, die den Neubau einer Arena bei den Sandhäuser Höfen zwischen Autobahn A5 und Landesstraße L598 vorsehen würden; zur Finanzierung würde hierbei ein Wohngebiet am derzeitigen Stadiongelände entstehen. Wann der Gemeinderat entscheidet, ist unbekannt; der SVS lädt wie berichtet am 20. Januar zu einer Informationsveranstaltung ins BWT-Stadion ein.

Der Rathauschef erinnerte nun auf Anfrage daran, dass der Landtag mit dieser jüngsten "Überweisung" der Petition die Entscheidung über "Variante 0" in die Hände der Gemeinde gelegt habe: "In der Begründung der ,Überweisung’ wird juristisch betrachtet insbesondere auf das Selbstverwaltungsrecht hingewiesen, das jeder Gemeinde grundgesetzlich zugesichert ist", so Günes mit Blick auf das Schreiben aus Stuttgart. "Aus diesem Selbstverwaltungsrecht erwächst auch die in der Begründung angesprochene kommunale Planungshoheit", erklärt er weiter. Für den Gemeinderat bedeute dies, "dass eine Bauleitplanung wie 2018 beschlossen grundsätzlich weiterhin möglich ist". Mit dieser "politisch betrachtet neutralen Rücküberweisung" sei die Petition demnach "für Stuttgart abgeschlossen", resümiert der Bürgermeister.

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BI-Sprecherin Petra Weiß. Foto: privat

Dass die Petition – übrigens entgegen einer im Juni 2020 bekannt gewordenen Empfehlung des Landeswirtschaftsministeriums – nicht abgelehnt wurde, sieht die BI indes als Bestätigung ihres Protests: "Wir schließen daraus, dass der Angelegenheit im Waldschutzgebiet durchaus höhere Bedeutung beigemessen wird und die Zeichen der Zeit erkannt worden sind", sagt Sprecherin Petra Weiß. Unter Berufung auf die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses erklärt sie: "Da sich die Angelegenheit aktuell noch in der Diskussion mit Alternativen befindet, sollen die Gründe gegen das Bebauungsverfahren und die in der Petition aufgeführten Argumente von der Gemeinde in das anhängige Verfahren miteinbezogen werden."

Ihre "Position gestärkt" sieht die BI zudem durch den Hinweis aus Stuttgart darauf, dass eine erneute Petition in der gleichen Sache möglich ist. Dies gilt ebenso wie die Nicht-Beachtung einer Beschlussempfehlung aus dem zuständigen Ministerium in Petitionsangelegenheiten als eher unüblich. Doch die BI zeigt sich entschlossen: "Falls sich die Entwicklung im Gemeinderat erneut als gegenläufig darstellt, werden wir von dem Recht einer erneuten Anrufung des Petitionsausschusses natürlich auch Gebrauch machen."

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