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Stallpflicht stellt Geflügelhalter vor Herausforderungen

Mit desinfizierten Schuhen in den Hühnerstall: Die kreisweite Stallpflicht gilt zum Schutz vor der Vogelgrippe.

10.03.2023 UPDATE: 10.03.2023 06:00 Uhr 3 Minuten, 10 Sekunden
Bis zum 11. April müssen Vogel in Ställen bleiben, so hat es der Rhein-Neckar-Kreis verfügt. Foto: Pfeifer

Von Konrad Bülow

Region Wiesloch. Die seit Mittwoch gültige Stallpflicht für Geflügel im gesamten Rhein-Neckar-Kreis hält private und gewerbliche Halter in der Region auf Trab – in vielfältiger Weise. Nach mehreren Fällen von Vogelgrippe, unter anderem im Walldorfer Tierpark, hatte das Veterinäramt angeordnet, dass die gefiederten Tiere in geschlossenen Ställen oder unter

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