Windpark Greiner Eck: Das Eilverfahren dauert über ein halbes Jahr
Die Klage gegen den Windpark am Greiner Eck zieht sich - 2000 Seiten Aktenumfang - Entscheidung im September?

Drei der vier Windkraft-Standorte am Greiner Eck. Foto: Energie Plan GmbH
Neckarsteinach-Grein. (nb) Eigentlich klingt alles ganz einfach: Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt genehmigte im Februar vier Windkraftanlagen am Greiner Eck. Die Bürgerinitiative (BI), die von Beginn an gegen den Windpark kämpft, reicht Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt ein. Und zwar, weil das RP die Genehmigung ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt hat. Da das RP den Genehmigungsbescheid unter Sofortvollzug gestellt hat, konnten unmittelbar danach auch die Arbeiten beginnen - Klage hin oder her. Daher brachte die BI einen Eilantrag auf den Weg, der darauf abzielt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen. Sprich: um einen Baustopp zu erzwingen.
Wer nun allerdings glaubt, im Eilverfahren wäre Eile geboten, der hat sich getäuscht. Inzwischen sind nicht nur Bäume gefällt, Wege ausgebaut, Standorte gerodet, sondern auch schon die vier Betonfundamente gegossen und es wurde mit dem Bau des ersten Windradturms begonnen. Auf eine Entscheidung ihres "eiligen" Antrags, wartet die BI aber auch nach inzwischen einem halben Jahr vergeblich. Aus dem Verwaltungsgericht heißt es auf Anfrage der RNZ, "dass eine Entscheidung im Verfahren noch nicht getroffen werden konnte, obwohl es sich um ein sogenanntes Eilverfahren handelt".
Dies sei dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein äußerst komplexes Verfahren handele, so Gerichtssprecher Roland Elser: "Neben immissionsschutzrechtlichen sind auch wasserschutz-, landschaftsschutz- und denkmalschutzrechtliche sowie naturschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen." Dazu seien noch bis Ende der ersten Juliwoche unter den Beteiligten umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht worden. Dies habe dazu geführt, dass das Verfahren erst seit Mitte Juli die sogenannte "Entscheidungsreife" erlangt habe.
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Doch auch damit war eine Entscheidung noch nicht in Sicht. Schließlich umfasst der Aktenumfang laut Gerichtssprecher Elser etwa 2000 Seiten. Und diese müssen nunmehr "durch die zuständige Kammer nicht nur ihrem Inhalt nach umfassend erfasst, sondern auch sorgfältig rechtlich gewürdigt werden", wie er weiter gegenüber der RNZ erklärte. Dies sei natürlich abermals mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Allerdings sei voraussichtlich im September mit einer Entscheidung zu rechnen, macht der Gerichtssprecher Hoffnung. Elser: "Sofern keine neuen Verzögerungsgründe eintreten."