Rathausplatz Leimen: Der Bürgerentscheid wird wieder aktuell

BI-Vertrauensmann legte Widerspruch gegen städtischen Bescheid ein - Gemeinderat muss wohl erneut entscheiden

31.03.2017 UPDATE: 01.04.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
Leimen Rathausplatz

Foto: Alex

Leimen. (fre) Die Bürgerinitiative "Festhalle - Nein" gegen das diskutierte Hotel-Tiefgaragen-Projekt am Rathausplatz macht ernst. Mit der bloßen Zurücknahme des Ratsbeschlusses vom September, der sich für das Weiterverfolgen des Projekts ausgesprochen hatte, werde sich die BI nicht zufrieden geben. Das hatte deren Sprecher Alexander Hahn bei der gemeinderätlichen Sondersitzung im Februar angekündigt, bei der das Bürgerbegehren als zulässig erklärt werden musste und der Rat seinen Septemberbeschluss kippte. Jetzt folgte dieser Ankündigung die Tat: Wolfgang Renner, zweite Vertrauensperson der BI, reichte beim Regierungspräsidium Widerspruch ein gegen den Ratsbeschluss vom Februar beziehungsweise gegen den damit verbundenen städtischen Bescheid.

Der Tenor des Widerspruchs: Der Forderung des Bürgerbegehrens, wonach es keine Bebauung am Rathausplatz nach dem Konzept der Leimener CMS Invest GmbH geben dürfe, sei der Gemeinderat nicht nachgekommen. In der Tat hatten Verwaltung und der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss gemieden.

Derweil Oberbürgermeister Hans D. Reinwald den Widerspruch als "bedauerlich" mit Blick auf den Runden Tisch bezeichnete, der auf Wunsch der BI eingerichtet wurde, zeigte sich Stadtsprecher Michael Ullrich von dem Vorgang "verwundert". Mit der Rücknahme des besagten Septemberbeschlusses sei der BI-Forderung vollinhaltlich entsprochen und ein förmlicher Bürgerentscheid gegenstandslos geworden. So habe man es auch der Bürgerinitiative im Februar in einem Bescheid mitgeteilt.

Der Widerspruch gegen diesen Bescheid wird wohl dazu führen, dass sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. April erneut mit dem Bürgerbegehren auseinandersetzen muss, sagte Ullrich. Viele Möglichkeiten, juristisch die Kuh vom Eis zu bringen, gäbe es nicht. Entweder beschließe der Gemeinderat wie von der BI gefordert eine Komplettablehnung des CMS-Projekts oder aber er spreche sich für die Durchführung eines förmlichen Bürgerentscheids aus. Eine weitere Möglichkeit wäre, mit Blick auf den Runden Tisch den Widerspruch ruhen zu lassen. Das aber wiederum setze die diesbezügliche Einverständniserklärung der beiden Vertrauensleute der Bürgerinitiative voraus.

BI-Sprecher Hahn verwies darauf, dass jeder der 3000 Unterzeichner des Bürgerbegehrens das Recht habe, gegen den städtischen Bescheid Widerspruch einzulegen. Schließlich lebe man in einem Rechtsstaat. Er selbst konzentriere sich auf den Runden Tisch, was ja zeige, dass er auf eine Lösung im Konsens aller Beteiligten baue.

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