Meckesheimer Wahlanfechtung wird noch geprüft
Stellungnahmen liegen nun vor - Eine Entscheidung ist zeitnah geplant

Ging es bei den Kandidatenvorstellungen - wie hier in Meckesheim - mit rechten Dingen zu? Die Initiatoren der Wahlanfechtung kritisieren das Verhalten von Wahlausschussmitgliedern. Im Bild (von links) Ausschusschef Hans Sonnentag sowie Hans-Jürgen Moos und Maik Brandt. Foto: Alex
Meckesheim. (cm) Noch ist nicht klar, ob die Meckesheimer noch einmal wählen müssen oder ob die Bürgermeisterwahl vom 3. Juli doch gültig ist. Das Kommunalrechtsamt im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg ist bei der Prüfung der Wahlanfechtung aber inzwischen einen Schritt weiter. Wie Behördensprecherin Silke Hartmann auf RNZ-Nachfrage sagte, sind die von der Gemeinde Meckesheim sowie dem Vorsitzenden des Wahlausschusses, Hans Sonnentag, und dessen Stellvertreter Jürgen Köttig angeforderten Stellungnahmen inzwischen eingegangen. Diese werden nun geprüft. Wann ein Ergebnis vorliegt, konnte Hartmann noch nicht sagen. Sie hatte aber bereits angekündigt, dass es dieses "zeitnah" geben soll.
Bekanntlich ist die Bürgermeisterwahl, bei der Amtsinhaber Hans-Jürgen Moos (SPD) nach 16 Jahren abgewählt und Maik Brandt (CDU) zum neuen Rathauschef gewählt worden ist, von zwei Bürgern der Elsenztalgemeinde angefochten worden. 332 Einwohner - und damit deutlich mehr als die geforderten 42 - haben diesen Einspruch mit ihrer Unterschrift unterstützt. Wie Behördensprecherin Hartmann sagte, werde die Anfechtung nun sowohl formell als auch materiell geprüft. So wird zum Beispiel unter die Lupe genommen, ob alle Fristen eingehalten worden sind und ob der Einspruch auch inhaltlich begründet ist.
Die Initiatoren hatten vor allem den Wahlausschuss ins Visier genommen, der sich zum Beispiel bei einer offiziellen Kandidatenvorstellung tendenziös verhalten haben und nicht neutral gewesen sein soll. Das sieht dieser jedoch anders. Außerdem wurde moniert, dass Wahlhelfer in verschiedenen Wahlbezirken während der Auszählung per SMS oder Whatsapp miteinander kommuniziert haben sollen. Und bei der Briefwahl sollen Stapel mit Moos-Stimmzetteln "hin- und hergeschoben" sowie verschiedene Zahlen genannt worden sein.
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Das Landratsamt kann den Einspruch nun zurückweisen oder ihm stattgeben. Im letzteren Fall wäre die Wahl ungültig und müsste wiederholt werden. Falls der Einspruch zurückgewiesen wird, könnten die Initiatoren klagen. Diese haben aber bereits angekündigt, darauf verzichten zu wollen. Eine Überbrückungslösung mit einem "Amtsverweser" bliebe Meckesheim dann erspart.



