Meckesheim: Bürgermeisterwahl wird angefochten

Mehr als 300 Einwohner unterstützen den Einspruch – Landratsamt fordert jetzt Stellungnahmen

18.07.2016 UPDATE: 19.07.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 35 Sekunden

Ging es bei den Kandidatenvorstellungen - wie hier in Meckesheim - mit rechten Dingen zu? Die Initiatoren der Wahlanfechtung kritisieren das Verhalten von Wahlausschussmitgliedern. Im Bild (von links) Ausschusschef Hans Sonnentag sowie Hans-Jürgen Moos und Maik Brandt. Foto: Alex

Von Christoph Moll

Meckesheim. Müssen die Meckesheimer und Mönchzeller etwa noch einmal wählen? Die Bürgermeisterwahl vom 3. Juli, bei der Amtsinhaber Hans-Jürgen Moos (SPD) abgewählt und Maik Brandt (CDU) zum neuen Rathauschef gewählt worden ist, ist vergangene Woche beim zuständigen Kommunalrechtsamt des Landratsamtes in Heidelberg angefochten worden. Diese Information der RNZ bestätigte gestern Behördensprecherin Silke Hartmann.

Mehr als 300 Meckesheimer unterstützten mit ihren Unterschriften die von zwei Initiatoren fristgerecht eingereichte Wahlanfechtung - obwohl nur etwa 40 gefordert waren. "Das Kommunalrechtsamt prüft derzeit diesen Einspruch", sagte Hartmann. Ein Ergebnis solle es "zeitnah" geben.

Hintergrund

Wenn es zu einer Klage kommt, gibt es mehrere Möglichkeiten

Meckesheim. (cm) "Eine Wahlanfechtung kommt nicht gerade häufig vor", sagt Silke Hartmann, die Sprecherin des Landratsamtes in Heidelberg. Den letzten Fall im Rhein-Neckar-Kreis gab es vor

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Wenn es zu einer Klage kommt, gibt es mehrere Möglichkeiten

Meckesheim. (cm) "Eine Wahlanfechtung kommt nicht gerade häufig vor", sagt Silke Hartmann, die Sprecherin des Landratsamtes in Heidelberg. Den letzten Fall im Rhein-Neckar-Kreis gab es vor etwa achteinhalb Jahren in Edingen-Neckarhausen. Hier sei der Gegenkandidat des Amtsinhabers bis vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gezogen, was sich fast zwei Jahre hingezogen habe, so Hartmann. In dieser Zeit sei der Amtsinhaber als Amtsverweser eingesetzt gewesen. Ähnlich könnte es auch in Meckesheim laufen, wenn es zu einer zeitaufwändigen Klage kommt und es ab dem 1. Oktober keinen rechtmäßig gewählten Bürgermeister mehr gibt.

Nach Angaben des Kommunalrechtsamtes kann der Gemeinderat laut Gemeindeordnung einen Amtsverweser einsetzen, muss es aber nicht. Auch könne der stellvertretende Bürgermeister - das ist Hans Sonnentag - die Geschäfte weiterführen. Amtsverweser könne jede Person sein, die wählbar ist und vom Gemeinderat dafür als fähig betrachtet wird. So zum Beispiel auch der eigentlich gewählte Maik Brandt, der dafür auch zur Verfügung stehen würde, wie er sagte. Seine Amtszeit würde sich dadurch nicht verlängern. "Jetzt warten wir aber erst einmal ab, die Anfechtung bringt mich nicht aus der Ruhe." Die Situation sei "etwas dubios". "Ich komme mir vor, als hätte ich jemandem das Spielzeug weggenommen." Der Einspruch sei jedoch legitim und er akzeptiere ihn, so Brandt.

Könnte auch der abgewählte Hans-Jürgen Moos als Amtsverweser eingesetzt werden? Moos meint, dass er das kann. Das Landratsamt jedoch sagt Nein, da durch die Abwahl kein Vertrauensverhältnis mehr bestehe. Ob Moos diese Aufgabe überhaupt übernehmen würde, ließ er offen: "Dazu sage ich jetzt nichts."

Ein Amtsverweser ist eine Person, die das Amt des Bürgermeisters ausübt - falls keine regulär gewählte Person dies kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der bisherige Bürgermeister plötzlich erkrankt oder stirbt, oder wenn - wie es in Meckesheim geschehen könnte - wegen einer Wahlanfechtung oder einer Klage es keinen rechtmäßig gewählten Bürgermeister gibt. Ein Amtsverweser hat dieselben Rechte und Pflichten, darf aber im Gemeinderat nicht mit abstimmen. Der Begriff des Verwesers stammt übrigens aus dem Althochdeutschen: "firwesan" bedeutet "jemandes Stelle vertreten". cm

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Die Wahlanfechtung wird mit mehreren Punkten begründet: So werde als zentraler Kritikpunkt die Neutralität des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Hans Sonnentag, und dessen Stellvertreter Jürgen Köttig angezweifelt. Diese sollen sich bei den Kandidatenvorstellungen tendenziös verhalten haben.

Außerdem werde moniert, dass Wahlhelfer in verschiedenen Wahlbezirken während der Auszählung per SMS oder Whatsapp miteinander kommuniziert haben. Und bei der Briefwahl sollen Stapel mit Moos-Stimmzetteln "hin- und hergeschoben" und unterschiedliche Zahlen genannt worden sein.

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Das Landratsamt hat nun die Gemeinde und die Mitglieder des Wahlausschusses aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und um "kurzfristige Rückantwort" gebeten, so Hartmann, um den Einspruch bewerten zu können. Das Landratsamt kann den Einspruch zurückweisen oder ihm stattgeben.

Wenn es den Einspruch zurückweist, können die Einspruchsführer beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe klagen. Falls dem Einspruch stattgegeben wird, wäre die Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt. In diesem Fall werden Neuwahlen erforderlich.

Gegen diese Entscheidung kann dann Maik Brandt als neu gewählter Bürgermeister klagen. Falls es - wegen Klagen oder weil die Zeit für eine Neuwahl nicht reicht - bis zum Ende der Amtszeit von Hans-Jürgen Moos am 30. September keinen rechtmäßig gewählten Bürgermeister gibt, kann ein sogenannter Amtsverweser eingesetzt werden (siehe Artikel rechts).

Hans-Jürgen Moos hatte sich vor allem bei der Kandidatenvorstellung in Mönchzell benachteiligt gefühlt, als Wahlausschussstellvertreter Jürgen Köttig während Moos’ Ausführungen lachte und Hans Sonnentag als Vorsitzender ihn nicht zurechtwies.

Köttig sieht jedoch keine Einflussnahme: "Wir haben uns konform verhalten." Er habe außerdem nicht alleine gelacht. Die Anfechtung sei "schwach begründet". Man solle das Ergebnis akzeptieren. Moos betont, dass er weder Initiator noch Unterstützer sei. "Dann wäre ich ein schlechter Verlierer." Ob er bei einer Neuwahl antreten würde, ließ er offen.

Übrigens: Die Bürgermeisterwahl in Neckargemünd, bei der kurz zuvor mit Horst Althoff ebenfalls der Amtsinhaber abgewählt wurde, wurde nicht angefochten.

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