Eppelheims Bürgermeister Dieter Mörlein "zieht das eiskalt durch"
Am gestrigen Donnerstag wurde er 68 Jahre alt und erreichte damit die reguläre Altersgrenze. Nun geht er in die "Verlängerung".

Dieter Mörlein. Foto: sg
Von Thomas Frenzel
Eppelheim. Ungewohnte Töne klangen gestern aus den Amtsstuben von Bürgermeister Dieter Mörlein. Musik, angeregtes Stimmengewirr. Der seit 1994 regierende Rathauschef feierte Geburtstag. Die RNZ sprach mit ihm über die Altersgrenze und auch über die laufende Klage gegen die Bürgermeisterwahl vom 23. Oktober, die verhindert, dass die Wahlsiegerin Patricia Popp ihr Amt zum Jahresbeginn 2017 antritt.
Herr Mörlein, es gibt wohl keinen 68. Geburtstag, der in der jüngsten Vergangenheit Eppelheims von solchem Gewicht war wie der Ihrige. Wie sehen Sie das?
Mit diesem 68. Geburtstag haben Sie Recht. Normalerweise endet dann die reguläre Amtszeit als Bürgermeister.
Doch jetzt bleiben Sie weiterhin im Amt und müssen aus Altersgründen nicht vorzeitig aufhören. Kam Ihnen die Klage gegen die Bürgermeisterwahl nicht gerade recht?
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Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass die Amtszeit eines Bürgermeisters über die Altersgrenze hinaus andauert, wenn die Wahl angefochten wird und nicht rechtskräftig ist. Davon mache in Gebrauch.
Lässt sich abschätzen, wie lange dieser Zustand andauert?
Das ist schwer zu sagen. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig, und das ist gegenwärtig mit Asylverfahren überschwemmt. Nur ein Beispiel: Bei Gundelsheim war die Bürgermeisterwahl angefochten worden und es dauerte 16 Monate, bis der Fall aufgerufen wurde. Abgesehen davon kann der Kläger - je nach Entscheidung in Karlsruhe - ja auch noch vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.
Angesichts dieser Zeitspannen dürften Sie Ihre volle achtjährige Amtszeit ja ausschöpfen können.
Die acht Jahre wären im März 2018 vorbei. Ob das Verfahren so lange dauert, weiß niemand.
Ihre Kontrahenten werfen Ihnen vor, dass Sie auf eine Fortführung Ihres Amtes verzichten könnten und die Wahlsiegerin Patricia Popp als Amtsverweserin tätig wird.
Ein Verzicht kommt für mich nicht in Frage - er macht keinen Sinn. Angenommen, die Bürgermeisterwahl müsste wiederholt werden und die Wahl hätte einen anderen Ausgang: Wo wäre es von Vorteil, wenn Frau Popp als Amtsverweserin dann wieder abtreten müsste? Wie gesagt: Ich mache von meinem Recht Gebrauch und ich ziehe das auch eiskalt durch.
Was ist denn Ihre Motivation in dieser ganzen Angelegenheit?
Bei uns sind so viele Projekte aufgelaufen - ob Mensa, Kindergartenplätze, die wir dringend benötigen, oder das sogenannte Heckmann-Gelände. Da muss es jetzt schnell weitergehen, auch mit Entscheidungen und Ausschreibungen. Da darf es keinen Bruch und auch keine Pause geben. Das wäre von Nachteil für Eppelheim.
Ohne die Klage hätte es zum 1. Januar 2017 doch sowieso einen Wechsel von Mörlein zu Popp gegeben.
Das stimmt zwar. Aber dann wäre auch ganz klar gewesen, dass Frau Popp wirklich für acht Jahre im Amt wäre. Und das steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt eben nicht fest. Übrigens: Frau Popp war die Woche bei mir und wir haben auch darüber gesprochen.
Was ist, wenn der Gemeinderat Frau Popp zur Amtsverweserin wählen würde?
Dann wäre dieser Beschluss rechtswidrig und ich müsste als Bürgermeister Einspruch erheben. Sollte der Gemeinderat einen solchen Beschluss erneut fassen, müsste ich wieder widersprechen. Und dann entscheidet der Rhein-Neckar-Kreis, sprich: die Kommunalaufsicht.
Zurück zu Ihrem Geburtstag: Gab es mehr Glückwünsche oder mehr Schmähanrufe?
Schmähanrufe habe ich noch keinen erhalten. Im Rathaus haben wir gefeiert. Meine Sangesbrüder von den Besenfreunden sind vorbei gekommen, die Ehrenbürgerin, Mitarbeiter, auch der Pfarrer hat gratuliert. Und am Nachmittag bin ich zu meinen Enkeln gefahren. Am Freitag bin ich dann wieder ganz normal im Dienst.



