Eppelheimer will Bürgermeisterwahl weiterhin anfechten
Bürger klagt gegen abgewiesenen Einspruch nach der Bürgermeisterwahl, das Verfahren kann Monate dauern. Der Gemeinderat entscheidet über vorübergehende Rathausspitze.

Stein des Anstoßes: Ein solches Plakat war nach Auffassung des Klägers zu nah am Wahllokal platziert. Foto: Geschwill
Von Sabine Geschwill
Eppelheim. Den vom Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises zurückgewiesenen Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl lässt Georg S. nicht auf sich sitzen. Er will nach wie vor die Wahl anfechten. Der Eppelheimer hat, rechtzeitig vor Ablauf der Klagefrist beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe über seinen Anwalt eine gegen das Land Baden-Württemberg gerichtete Klage betreffend der Bürgermeisterwahl eingereicht. Damit wird sich der Amtsantritt von Patricia Popp am 1. Januar 2017 wohl verzögern.
Das Land wird bei dieser Klage vertreten durch den Rhein-Neckar-Kreis. Für das Klageverfahren wurde eine Akte angelegt - Aktenzeichen 10 K 6725/16 - und es ist bereits einer Kammer zugewiesen. Dies teilte Gerichtssprecher Wilfried Holz auf Anfrage der RNZ mit. Bei der eingereichten Klage geht es um die Aufhebung des zurückgewiesenen Bescheids des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis und um die Verpflichtung der Beklagten - in diesem Falle das Land - die Bürgermeisterwahl vom 23. Oktober 2016 zeitnah zu wiederholen - nach Maßgabe der Urteilsgründe.
Georg S. hatte sich bereits am Wahltag über ein seiner Meinung nach zu nah am Wahllokal platziertes Plakat von Bürgermeisterkandidatin Patricia Popp geärgert. Er hatte ihr "unzulässige Wahlpropaganda" unterstellt und daraufhin Einspruch gegen die Wahl beim Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises eingelegt.
Dieser Einspruch wurde vom Kreis am 8. November zurückgewiesen. Der Vorwurf des Eppelheimers, dass der sich dem Wahlgebäude nähernde Wähler quasi schutzlos durch das Wahlplakat beeinflusst worden wäre, konnte vom Kommunalrechtsamt nach persönlicher Begutachtung nicht bestätigt werden.
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Jetzt wendet sich der Einspruchsteller an das Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Der Kläger hat für die Wahlanfechtung auf gerichtlicher Ebene mit Dr. Uwe Lipinski einen Heidelberger Rechtsanwalt gewählt, zu dessen Schwerpunkten auch das Verwaltungs- und Verfassungsrecht zählen.
Wie schnell nun diese Klage behandelt wird, lasse sich nicht pauschal sagen, da hierbei verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, erläuterte Gerichtssprecher Wilfried Holz. Es sei auch möglich, dass ein solcher Klagefall aufgrund seiner Priorität und Tragweite vorgezogen werden könne. Allerdings sei in diesem Klagefall noch der Umstand zu berücksichtigen, dass der Kläger Akteneinsicht fordert. Dies bedeutet, dass zunächst die gesamten Unterlagen zur Wahl und Akten zum Einspruch vom Landratsamt angefordert werden müssen und Akteneinsicht zu gewähren sei. Danach erfolgen eine umfassende Klagebegründung und die Festlegung eines Gerichtstermins.
Und wie geht es in Eppelheim weiter? Dies erläuterte aus dem Landratsamt Pressesprecherin Silke Hartmann. Der Gemeinderat könne auf Grundlage von Paragraf 48 der Gemeindeordnung entweder die Gewählte - also Patricia Popp - zur Amtsverweserin bestellen. Diese müsse natürlich das Amt der Amtsverweserin auch antreten wollen. Übernimmt sie das Amt, hat sie allerdings kein Stimmrecht im Gemeinderat und die Bestellung müsste in der nächsten Gemeinderatssitzung im Dezember erfolgen.
Entscheidet sich der Gemeinderat gegen die mehrheitlich gewählte Kandidatin, dann könne der im Amt befindliche Bürgermeister - in dem Fall Dieter Mörlein - über den 31. Dezember 2016 hinaus die Amtsgeschäfte weiterführen. Mörlein bleibe weiterhin Bürgermeister mit Stimmrecht im Gemeinderat - und zwar so lange, bis die neu gewählte Bürgermeisterin das Amt antreten könne. Diese Phase des Übergangs bleibe so lange bestehen, bis das Gericht über das Klageverfahren entschieden und das Kommunalrechtsamt die Bürgermeisterwahl in Eppelheim für gültig erklärt habe. Dies könne sich unter Umständen über mehrere Monate hinziehen, so die Kreissprecherin.



