Sieben Jahre für Bluttat von Neckargemünd (Update)
Versuchter Totschlag: Es gibt eine lange Haftstrafe für den 27-Jährigen.

Neckargemünd/Heidelberg. (bmi) Den Urteilsspruch zur Bluttat im Sommer am Neckargemünder Stadttor verfolgte der Hauptangeklagte weitgehend regungslos, später im kurzen Austausch mit seinen Brüdern brach es aus ihm heraus: "Sieben Jahre wegen eines Schlages."
Zu einer Haftstrafe im genannten Umfang hat das Landgericht Heidelberg am Dienstag einen 27-Jährigen wegen versuchten Totschlags
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