Maske vergessen - Busfahrer ließ Jungen stehen
Ein Elfjähriger durfte nicht im Bus mitfahren. Dessen Mutter kritisiert das Personal. Die zuständige Deutsche Bahn reagiert schmallippig.

Neckargemünd. (luw) Öffentliche Verkehrsmittel gehören derzeit zu den wenigen Orten, an denen man noch an die Pandemie erinnert wird: In Bus und Bahn herrscht nach wie vor Maskenpflicht. Dass ein elfjähriger Junge kürzlich vor einer geplanten Busfahrt seine Mund-Nasen-Bedeckung vergessen hatte, wurde ihm zum Verhängnis. Der Busfahrer verweigerte ihm den Zutritt und ließ ihn allein am Neckargemünder Bahnhof stehen.
Dessen Mutter wandte sich verärgert an die RNZ, die wiederum die zuständige Deutsche Bahn damit konfrontierte. Pflicht hin oder her, meint die ohnehin mit der Verlässlichkeit des Busverkehrs unzufriedene Neckargemünderin Natalie Zimmermann: "So kann man nicht mit einem Kind umgehen." Zumal dies nach ihrer Kenntnis kein Einzelfall sei. Es sei zwar zur Mittagszeit gewesen, als ihr elfjähriger Sohn gemeinsam mit zwei Freunden am Bahnhof in den Bus der Linie 752 in Richtung Dilsberg steigen wollte. "Aber man kann ein Kind in diesem Alter nicht allein am Bahnhof stehen lassen", meint sie. Die beiden Freunde des Jungen hätten eine Maske gehabt und seien in den Bus gestiegen. Außerdem ärgert sich die Dilsbergerin über inkonsequentes Handeln des Busfahrers: "In dem Bus waren wohl noch weitere, erwachsene Fahrgäste, die auch keine Maske trugen – die durften aber mitfahren." Zimmermann fragt, warum man in öffentlichen Verkehrsmitteln für solche Fälle keine Einwegmasken bereithalte – oder eben zumindest bei Kindern Gnade vor Recht walten lasse.
Die RNZ konfrontierte die für das Busunternehmen BRN zuständige Deutsche Bahn mit dem Fall und gab unter anderem letztere Fragen weiter. In ihrer Antwort geht die Sprecherin der Bahn aber nicht darauf ein. "Wir bedauern die von Ihnen beschriebene Situation sehr", heißt es lediglich. Um dann "im Sinne aller Fahrgäste" auf die "geltenden Corona-Verordnungen" zu verweisen, wonach für Kinder ab sechs Jahren Maskenpflicht gilt.
Es folgt eine Begründung vor dem Hintergrund der wissenschaftlich belegten Wirkung von Masken. Warum erwachsene Fahrgäste im selben Bus offenbar ohne Maske mitfahren durften und wie es um etwaige Ersatz-Masken für solche Fälle stehe, bleibt derweil unbeantwortet.