"Kieselsteine" nehmen die nächste Hürde
Abrissarbeiten auf dem Treibel-Gelände sind fast abgeschlossen - Pläne für Neubauten werden offengelegt

Vom ehemaligen Autohaus Treibel in Kleingemünd ist nicht mehr viel übrig. Foto: Alex
Von Christoph Moll
Neckargemünd. Die Neubebauung des Treibel-Geländes in Kleingemünd hat die nächste Hürde genommen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung bei zwei Enthaltungen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Neckarsteinacher Straße 12" gebilligt und die öffentliche Auslegung der Pläne beschlossen.
Bekanntlich will der Bauträger "Hofmann Haus" aus Schwäbisch Hall auf dem Gelände des ehemaligen Mercedes-Autohauses Treibel mehrere Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 30 Wohnungen, Gewerbeeinheit und Tiefgarage unter dem Titel "Kieselsteine am Neckar" bauen. Die Abrissarbeiten sind inzwischen weit fortgeschritten, doch für die Neubebauung muss der Bebauungsplan geändert werden.
Stefanie Mulfinger vom Büro "BIT Ingenieure" aus Öhringen stellte den Entwurf des Bebauungsplans vor. So seien Wohn- und Gewerbegebäude zulässig, ausgeschlossen seien "zentrumsrelevante Sortimente", Tankstellen und Vergnügungsstätten. Es sind Einzelhäuser mit maximal drei Vollgeschossen erlaubt. Grünflächen sind "gärtnerisch anzulegen", giftige Pflanzen sind im Bereich des Kinderspielplatzes verboten. Grundsätzlich sind wasserdurchlässige Beläge für Wege zu verwenden und als Ausgleichsmaßnahme müssen zum Beispiel Nistkästen für Vögel angebracht werden.
Wegen des Lärms von der Bundesstraße sind in den sogenannten schutzbedürftigen Räumen - dazu zählen Schlafzimmer - nicht zu öffnende Fenster und unabhängige Lüftungseinrichtungen vorgeschrieben. Als Fassadenfarbe dürfen nur matte und gedeckte Töne verwendet werden, grelle, spiegelnde oder gar fluoreszierende Oberflächen sind verboten. Dächer dürfen bis 30 Grad geneigt sein, Gründächer und Fotovoltaikanlagen sind zulässig.
Auch interessant
Geregelt ist zum Beispiel auch, dass pro Gebäude nur eine Satellitenschüssel ohne Werbeaufschrift erlaubt ist. Regenwasser ist getrennt vom Schmutzwasser abzuleiten und kann mit Zisternen aufgefangen werden. Mulfinger schlug vor, die Pläne vom 7. Januar bis 8. Februar offenzulegen. In dieser Zeit können die sogenannten "Träger öffentlicher Belange" - also Behörden und Institutionen - sowie Bürger und auch Nachbargemeinden Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Diese werden dann im Gemeinderat behandelt, bevor der Satzungsbeschluss erfolgt.
Auf die Frage von Jürgen Rehberger (Freie Wähler) nach der Beheizung der Gebäude, sagte Dieter Hofmann von "Hofmann Haus", dass ein Anschluss an das Nahwärmenetz des Kleingemünder Neubaugebiets problematisch sei. Der Effizienzgrad dieses Heizwerks sei "sehr niedrig". Deshalb werde man wahrscheinlich eine Holzpellet-Heizung installieren, mit der alle vier Häuser beheizt werden.
Hermino Katzenstein (Grüne) wollte wissen, warum im Bebauungsplan von einem "urbanen Gebiet" die Rede sei. Stadtplanerin Mulfinger erklärte, dass dies durch die Lage an der Bundesstraße gerechtfertigt sei. In einem solchen Gebiet seien leicht höhere Lärmgrenzwerte zulässig.
Petra Groesser (Grüne) monierte, dass die Gebäude auf dem Gelände zu früh abgerissen wurden. So sei die Untersuchung des Geländes auf dort lebende Tierarten erschwert worden. "Das ist nicht im Sinn der Sache", so Groesser. "Der Gutachter hat deshalb die Annahmen so getroffen, wie sie im schlimmsten Fall wären", erklärte Mulfinger. Groesser wollte zudem wissen, ob Steingärten ausgeschlossen sind. "Es soll grün sein", versprach Dieter Hofmann. Mulfinger sagte zu, dass "lose Steinschüttungen" im Bebauungsplan untersagt werden sollen.



