Neckargemünd

In der Weststadt darf erweitert werden

Das familientherapeutische Zentrum erhielt grünes Licht.

25.10.2021 UPDATE: 26.10.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 34 Sekunden
Das „Familientherapeutische Zentrum“ in der Neckargemünder Weststadt. Foto: Alex

Neckargemünd. (cm) Das Familientherapeutische Zentrum in der Weststadt darf erweitert werden. Der Gemeinderat hat in seiner zurückliegenden öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan "Weststadt – erste Änderung" verabschiedet.

Ulrich Villinger vom beauftragten Planungsbüro Piske erklärte, dass sich die Änderung des Bebauungsplans auf das Familientherapeutische Zentrum und ein benachbartes, bisher unbebautes Grundstück beziehe. Vor zwei Jahren sei ein Bauantrag positiv beschieden worden, doch das Landratsamt als Genehmigungsbehörde habe den Rahmen für Befreiungen als überschritten gesehen. Deshalb sei eine Änderung des Bebauungsplans notwendig geworden.

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sei eine Stellungnahme hervorgegangen. In dieser sei kritisiert worden, dass der Platz für Kinder immer kleiner werde und sich die Verkehrssituation in der Hermann-Walker-Straße weiter zuspitze. "Die Verkehrssituation ist heute nicht glücklich und wird durch das Vorhaben weder viel besser noch viel schlechter", meinte Villinger dazu. Dieses Thema trieb auch Jürgen Rehberger (Freie Wähler) und Giuseppe Fritsch (fraktionslos) um. Fritsch prognostizierte gar "Chaos". Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde habe zu Verzögerungen geführt. Denn diese habe eine artenschutzrechtliche Untersuchung gefordert. Das Ergebnis: Artenschutzrechtliche Belange würden "der Planung nicht entgegenstehen".

Felix Konrad (Grüne) erklärte, dass seine Fraktion das Projekt von Anfang an befürwortet habe. Er vermisste im Bebauungsplan das Thema Klimaneutralität. Dachbegrünungen und Photovoltaik-Nutzung seien in allen neuen Bebauungsplänen enthalten. "Wir wundern uns", meinte Konrad und fragte, ob der Klimaschutzbeirat der Stadt gehört worden war. "Wir sollten mit gutem Beispiel vorangehen", meinte er. Walter Gilbert vom Klimaschutzbeirat erklärte, dass dieser erst drei Tage vor Ende der Abgabefrist angeschrieben worden sei: "Das war zu knapp für eine Stellungnahme."

Planer Villinger erwähnte die Vorgabe für versickerungsfähiges Pflaster und das Verbot von Schottergärten. Energiestandards wie Passivhaus könnten in einem Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. "Es wäre durchaus gewagt, für bestehende Gebäude Vorgaben zu machen", so der Experte. "Hier ist es sinnvoll, sich zurückzuhalten."

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Petra Groesser (Grüne) zeigte sich mit dieser Antwort nicht zufrieden. Photovoltaik-Anlagen könne man vorschreiben, meinte sie. Bürgermeister Frank Volk gab zu bedenken, dass es sich nicht um einen neuen Bebauungsplan handele, sondern um die Änderung eines bestehenden Plans. "Auf welcher Ebene soll eine Gemeinde dann Vorgaben für energetische Standards machen?", wollte Konrad wissen. Er erinnerte an den Beschluss des Gemeinderates, Photovoltaik in neuen Bebauungsplänen zur Pflicht zu machen. Wenn die Stadt dies nun auch bei einer Änderung eines Bebauungsplans wolle, müsse dieser neu offen gelegt werden, gab Experte Villinger zu bedenken. Es kam anders: Bei fünf Gegenstimmen wurde der Bebauungsplan verabschiedet.

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