Neckargemünd

Die Mehrheit für "Rainbach 2.0" ist weg

Ein "Die Linke"-Stadtrat änderte seine Meinung. Nun soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan aufgehoben werden. Gibt es nun doch keinen Bürgerentscheid?

18.05.2021 UPDATE: 19.05.2021 06:01 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden
Die Visualisierung zeigt die Ansicht der geplanten Gebäude vom gegenüberliegenden Neckarufer. Visualisierung/Plan: Onigkeit-Gruppe

Neckargemünd. (cm) Ist "Rainbach 2.0" nun gestorben? Nein, aber die Mehrheit für das umstrittene Projekt ist weg. Im Februar hatte der Gemeinderat knapp mit 14 zu 12 Stimmen den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Rainbach 2.0" getroffen. Nun hat Linken-Stadtrat Marco La Licata seine Meinung geändert. Er stimmte damals für den Beschluss, spricht sich nun aber dafür aus, dass der Gemeinderat diesen selbst wieder aufhebt und damit einen Bürgerentscheid verhindert. Stattdessen soll die Stadt einen eigenen Bebauungsplan erstellen.

Bekanntlich möchte die Onigkeit-Gruppe als neue Eigentümerin die traditionsreiche frühere Gaststätte "Zum Neckartal" im Neckargemünder Ortsteil Rainbach abreißen. Auf dem Areal sollen mehrere Mehrfamilienhäuser, ein Hotel und Gastronomiebereiche entstehen. Eine Bürgerinitiative hat knapp 1600 Unterschriften für einen Bürgerentscheid gesammelt. Nun muss der Gemeinderat entscheiden, ob er seinen Aufstellungsbeschluss zurücknimmt oder die Bürger darüber entscheiden sollen. Und hierbei könnte Linken-Stadtrat Marco La Licata zum Zünglein an der Waage werden – vorausgesetzt die anderen Räte haben ihre Meinung nicht geändert. Bei einer neuen Abstimmung wäre das Ergebnis wohl höchstens ein Patt.

In einer Mitteilung sprechen sich Marco La Licata, Anja Lorenz als Ortssprecherin der Linken in Neckargemünd und Till Hargina für den Kreisvorstand der Linken Kraichgau-Neckar-Odenwald nun dafür aus, im Gemeinderat den Planaufstellungsbeschluss aufzuheben und einen eigenen Bebauungsplan in enger Abstimmung mit Bürgern und dem Investor aufzustellen. "Nur auf diesem Weg können wir alle auch gegenläufige Interessen angemessen berücksichtigen und die Stadtentwicklung Neckargemünds gemeinsam positiv gestalten", heißt es.

"Meine anfängliche Zustimmung zum Planaufstellungsbeschluss lag vor allem im langen Leerstand der Gebäude im Plangebiet begründet", erklärt La Licata. Das Konzept des Investors erscheine ihm "wirtschaftlich sinnvoll" und "architektonisch ansprechend", so La Licata. "Das Projekt stellt aber, was mir von Beginn an bewusst war und was ich auch immer wieder erwähnte, eine enorme Veränderung des Gebietscharakters dar", so der Stadtrat. "Ich habe mich deshalb von Anfang an dafür ausgesprochen, die Anwohner und Bürger Neckargemünds über die im Bebauungsplanverfahren vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus noch mehr einzubinden." Mit dem Bürgerbegehren sei dies aber obsolet.

Ort des Geschehens

Wenn der Gemeinderat den Beschluss selbst zurücknehme und stattdessen die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließe, entstünden der Stadt zwar Kosten für die Planung, diejenigen für den Bürgerentscheid fielen jedoch weg. "Durch die enorme Zustimmung zum Bürgerbegehren wäre dieser Beschluss auch der, der die Bevölkerungsmehrheit repräsentiert", so La Licata. "Die Stadt hätte die Planung selbst vollständig in der Hand und könnte sowohl die Bürgerschaft als auch den Investor in diese einbinden." Mit einer Veränderungssperre könnte dann auch verhindert werden, dass vor Satzungsbeschluss Tatsachen geschaffen werden.

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