Angebliche Pflegerin muss ins Gefängnis
Das Heidelberger Landgericht verurteilt die 38-Jährige zu einer Haftstrafe und spricht in diesem Fall von besonderer Skrupellosigkeit.

Mauer/Heidelberg. (luw) "Auch für uns erfahrene Strafrichter ist es ein erstaunliches Maß an Gefühlskälte und Skrupellosigkeit, das die Angeklagte bei ihren Taten an den Tag gelegt hat", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Vor dem Heidelberger Landgericht ist eine 38-Jährige unter anderem wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall zu fünfeinhalb Jahren
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