Löwenrot-Gymnasium St. Leon-Rot

Urteil gegen Schüler nach Mord an Ex-Freundin bestätigt

Weil er seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule bei Heidelberg erstach, muss ein junger Mann lange ins Gefängnis. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen.

16.07.2024 UPDATE: 21.05.2025 15:23 Uhr 7 Minuten, 12 Sekunden
Gedenken an Opfer von Gewalttat an Schule in St. Leon-Rot
Der 18-Jährige erstach seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg. (Archivbild)

Heidelberg/St. Leon-Rot. (dpa/lsw) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil wegen Mordes gegen einen Schüler aus St. Leon-Rotbestätigt. Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige hatte die gleichaltrige junge Frau im Januar 2024 in der gemeinsamen Schule erstochen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte ihn im August 2024 wegen Mordes und Körperverletzung zu elf Jahren Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Der Angeklagte war in Revision gegangen. Der BGH stellte nun aber fest, die Überprüfung des Urteils habe "keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben".

Angreifer flüchtete nach Tat bis nach Niedersachsen

Der Deutsche hatte laut Landgericht am 25. Januar 2024 mit einem Messer mehrfach auf die junge Frau eingestochen. Die Abiturientin starb demnach noch am Tatort auf dem Schulgelände. Der Angreifer war nach dem Tod der Schülerin mit einem Auto bis nach Niedersachsen geflüchtet. Dort sei er dann in Seesen - verfolgt von der Polizei - mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammengestoßen. Sowohl der Schüler als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs seien verletzt worden.

Teil der Anklage war auch eine Körperverletzung aus dem November 2023. Damals hatte der Täter nach Angaben des Gerichts die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.

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Die Staatsanwaltschaft hatte nach Gerichtsangaben eine Jugendstrafe wegen Mordes von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf acht Jahre wegen Totschlags. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der damals 18-Jährige hatte die Tat eingeräumt.

Update: Mittwoch, 21. Mai 2025, 15.21 Uhr


BGH muss Urteil im Fall am Löwenrot-Gymnasium überprüfen (Update)

Heidelberg/St. Leon-Rot. (dpa) Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit dem Mord eines Schülers an einer Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule im Norden Baden-Württembergs befassen müssen. Der Verteidiger des 18-Jährigen hat Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Heidelberg mitteilte. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

Das Gericht hatte den Deutschen vergangene Woche zu elf Jahren Haft wegen Mordes und Körperverletzung verurteilt, weil er im Januar seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot erstochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Gerichtsangaben eine Jugendstrafe wegen Mordes von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf acht Jahre wegen Totschlags. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 18-Jährige hatte die Tat eingeräumt.

Der BGH prüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Er hört also keine Zeugen und erhebt keine Beweise. Die obersten Strafrichter Deutschlands können das Urteil bestätigen, abändern oder aufheben. Im letzten Fall müsste über strittige Teile neu verhandelt werden. 

Update: Donnerstag, 15. August 2024, 13.43 Uhr


Löwenrot-Gymnasium begrüßt "schnelles und eindeutiges Urteil"

Von Timo Teufert

Heidelberg/St. Leon-Rot. Wegen Mordes und Körperverletzung ist der 18-Jährige, der am 25. Januar am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot seine gleichaltrige Ex-Freundin getötet hat, am Mittwoch vom Landgericht Heidelberg verurteilt worden.

Die Große Jugendkammer verhängte eine Jugendstrafe von elf Jahren, da sie es nach der Beweisaufnahme als erwiesen ansah, dass der Angeklagte in einem Aufenthaltsraum der Schule mit einem Fleischmesser in den Nacken und oberen Rücken der jungen Frau sowie auf ihren Hals und den Brustkorb einstach. Das Opfer verstarb noch am Tatort.

Im gesamten Prozess, der schneller endete als zunächst geplant und zu dem das Gericht mehr als 30 Zeugen sowie drei Sachverständige geladen hatte, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

"Der Angeklagte hat die vorsätzliche Tötung und die Körperverletzung eingeräumt", erklärte eine Sprecherin des Gerichts. Sein Verteidiger habe eine Erklärung zur Sache verlesen. Die weiteren Feststellungen zum Tatablauf sowie zur rechtlichen Würdigung der Tat als Mord stützten sich auf die Spurenlage am Tatort und eine Gesamtschau verschiedener Indizien.

Nach der Tat war der 18-Jährige mit seinem Pkw über die Autobahn bis ins niedersächsische Seesen geflüchtet und kollidierte dort mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit dem Fahrzeug eines Unbeteiligten. Er soll zudem zwei Polizisten attackiert haben.

Wegen des Unfalls warf die Staatsanwaltschaft ihm gefährliche Körperverletzung vor. Nach Angaben des Gerichts wurden diese Vorwürfe allerdings mit Blick auf die Schwere der anderen Straftaten und auf Antrag der Anklagebehörde fallengelassen.

"Die Kammer konnte sich ebenfalls die Überzeugung bilden, dass der Angeklagte bereits im November 2023 die Geschädigte durch Faustschläge gegen Gesicht und Oberkörper erheblich verletzt hatte", hieß es von der Sprecherin. Vor Prozessbeginn hatte das Landgericht mitgeteilt, dass die junge Frau die Beziehung am 26. November zu dem damals 17-Jährigen beenden wollte und er ihr daraufhin mit der Faust ins Gesicht geschlagen sowie auf Hinterkopf und Rücken eingeschlagen habe.

"Der Angeklagte soll erst von ihr abgelassen haben, als deren Mutter das Zimmer betreten habe", hieß es in der Mitteilung. Das Opfer erlitt dabei eine Nasenbeinfraktur, Prellungen des Jochbeins, Hämatome, sowie Prellungen der Halswirbelsäule und des Thorax.

Die junge Frau, die mit dem Täter den Abiturjahrgang des Gymnasiums besuchte, stellte daraufhin Strafanzeige, erwirkte allerdings kein Annäherungsverbot. Die Anzeige zog im Dezember 2023 eine sogenannte Gefährderansprache nach sich.

Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten beantragt, den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung hatte acht Jahre wegen Totschlags gefordert. Der Strafrahmen einer Jugendstrafe reicht bei vorsätzlichen Tötungen – sowohl Totschlag als auch Mord – von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

"Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht dieses Höchstmaß wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre", erklärt die Sprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann dagegen Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

"Natürlich bleibt diese schreckliche Tat eine Wunde für die Schulgemeinde. Aber wir sind froh, dass die Hauptverhandlung sehr zügig nach der Tat stattgefunden hat, der Rechtsstaat schnell sein Urteil gefällt hat und ein eindeutiges Urteil gesprochen wurde", teilte der Kommunikationsberater des Löwenrot-Gymnasiums am Mittwoch mit.

Bereits Anfang Februar hatte es eine bewegende Trauerfeier für die Getötete in der katholischen Kirche St. Mauritius in Rot gegeben. Noch vor der Abiturfeier Mitte Juli hatte das Gymnasium zusammen mit den diesjährigen Abiturienten einen Gedenkbaum für die getötete Mitschülerin auf dem Schulgelände gepflanzt.

"Der Mandelbaum grüßt nun Besucherinnen und Besucher zu jeder Jahreszeit in einer anderen Gestalt, wächst weiter und verkörpert so das Leben", hieß es dazu. Dadurch lebe auch die Erinnerung an die Getötete in der Mitte der Schulgemeinschaft weiter.

Update: Mittwoch, 7. August 2024, 18.56 Uhr


Urteil gegen Schüler am Mittwoch möglich

Heidelberg/St. Leon-Rot. (dpa) Im Prozess gegen einen wegen Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagten Schüler werden am Mittwoch (8.30 Uhr) die Plädoyers am Heidelberger Landgericht erwartet. Es könnte nach Angaben einer Sprecherin sein, dass die Kammer noch am Nachmittag (14.30 Uhr) das Urteil verkündet. Andernfalls soll dies am Donnerstag passieren. Die Öffentlichkeit ist von dem Verfahren ausgeschlossen. 

Der 18-Jährige hatte die Tötung seiner Ex-Freundin nach früheren Angaben der Sprecherin vor Gericht eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 25. Januar die gleichaltrige Schülerin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen zu haben. Er soll mit einem Fleischmesser mehrfach auf die Abiturientin eingestochen haben - unter anderem in den Nacken und die Herzgegend. Sie starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum. 

Der Deutsche floh den Angaben zufolge mit einem Auto und verursachte einen schweren Unfall im niedersächsischen Seesen. Dabei wurden der Angeklagte und ein weiterer Mann verletzt. Seither sitzt der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Wegen dieses Unfalls wird ihm auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Das Verfahren endet nun voraussichtlich schneller als gedacht. Ursprünglich hatte das Gericht für die Verhandlung Termine bis 15. August angesetzt. 

Dass der Prozess nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, liegt daran, dass auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin mit der Faust geschlagen haben. Zu diesem Zeitpunkt war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.

Update: Dienstag, 6. August 2024, 17.37 Uhr


18-Jähriger räumt Tötung von Ex-Freundin in Schule ein

Heidelberg/St. Leon-Rot. (dpa) Ein wegen Mordes angeklagter Schüler hat die Tötung seiner Ex-Freundin im Prozess am Heidelberger Landgericht eingeräumt. Der 18-Jährige soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft am 25. Januar die gleichaltrige Schülerin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen haben. Sein Verteidiger habe eine Erklärung zur Sache vorgelesen, sagte eine Gerichtssprecherin. "Er hat die Tat in objektiver Hinsicht eingeräumt." In dem Prozess sei zudem der psychiatrische Sachverständige gehört worden. 

Laut Anklage soll der mutmaßliche Täter mit einem Fleischmesser mehrfach auf die Abiturientin eingestochen haben - unter anderem in den Nacken und die Herzgegend. Die Schülerin starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum. Der Angeklagte floh den Angaben zufolge anschließend mit einem Auto und verursachte einen schweren Unfall im niedersächsischen Seesen. Bei dem Unfall wurden der Angeklagte und ein weiterer Mann verletzt. Seither sitzt der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Wegen des Unfalls wird ihm auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der Prozess findet komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grund dafür ist nach Angaben des Gerichts, dass auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig. Das Urteil wird für den 15. August erwartet.

Update: Dienstag, 23. Juli 2024, 13.50 Uhr


Prozess um getötete Mitschülerin gestartet und vertagt

St. Leon-Rot. (tt) Ein halbes Jahr nach dem tödlichen Messerangriff auf eine Schülerin am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot hat am Montag der Prozess gegen den 18-jährigen mutmaßlichen Täter am Landgericht Heidelberg begonnen. Er ist unter anderem wegen Mordes angeklagt. In einem Aufenthaltsraum der Schule soll er am 25. Januar mehrfach mit einem Fleischmesser auf seine gleichaltrige Ex-Freundin eingestochen haben. Für sie kam jede Hilfe zu spät, sie starb noch am Tatort.

Der gesamte Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil es auch um Taten geht, die der Angeklagte vor seinem 18. Geburtstag begangen haben soll. Der gestrige Verhandlungstag endete schon nach weniger als einer Stunde: Direkt nach der Anklageverlesung sei die Sitzung vertagt worden, weil der psychiatrische Gutachter kurzfristig erkrankt sei, teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit.

Die Verhandlung soll am kommenden Dienstag regulär fortgesetzt werden, das Urteil wird für den 15. August erwartet. Für die Beweisaufnahme hat die Kammer 37 Zeugen und drei Sachverständige geladen.

Die Geschädigte und der Beschuldigte besuchten beide den Abschlussjahrgang des Gymnasiums. Ein Sprecher der Schule sagte kurz vor Prozessbeginn der Deutschen Presse Agentur: "Die Schulgemeinde ist erleichtert, dass der Abi-Jahrgang die schriftlichen und mündlichen Abi-Prüfungen trotz der Umstände richtig gut hinbekommen hat.

Und gleichzeitig ist die Schulgemeinde erleichtert, dass die Hauptverhandlung nunmehr sehr zügig nach der Tat stattfinden wird." Zum Gedenken an die getötete Schülerin habe das Löwenrot-Gymnasium in der vergangenen Woche einen Mandelbaum auf dem Schulgelände gepflanzt.

Bereits im November 2023 soll der Angeklagte die junge Frau in deren Zimmer in Rauenberg verprügelt und erst von ihr abgelassen haben, als ihre Mutter das Zimmer betrat. Die Geschädigte soll bei dem Vorfall eine Nasenbeinfraktur, Prellungen des Jochbeins, Hämatome, sowie Prellungen der Halswirbelsäule und des Thorax erlitten haben. Die junge Frau hatte den Angeklagten damals angezeigt, Mitte Dezember erfolgte durch die Polizei eine Gefährderansprache.

Nach dem Vorfall in der Schule flüchtete der Angeklagte mit dem Auto in Richtung Norden. Mit überhöhter Geschwindigkeit verursachte er dabei in Seesen einen Unfall. Sollte er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, drohen ihm nach Angaben des Gerichts bis zu 15 Jahre Haft; bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht lebenslänglich.

Update: Dienstag, 16. Juli 2024, 21.32 Uhr


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