Urteil gegen Schüler nach Mord an Ex-Freundin bestätigt
Weil er seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule bei Heidelberg erstach, muss ein junger Mann lange ins Gefängnis. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen.

Heidelberg/St. Leon-Rot. (dpa/lsw) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil wegen Mordes gegen einen Schüler aus St. Leon-Rotbestätigt. Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige hatte die gleichaltrige junge Frau im Januar 2024 in der gemeinsamen Schule erstochen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte ihn im August 2024 wegen Mordes und Körperverletzung zu elf Jahren Haft. Das Urteil ist
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