Hochwasserschutz lässt weiter auf sich warten
Die Baggerarbeiten am Leimbach dienten bisher nur dem "Entkrauten".

Leimen-St. Ilgen. (bmi) Da hat sich die Stadt offenbar zu früh gefreut: Die jüngsten Baggerarbeiten am Leimbach bei St. Ilgen dienten lediglich dem Entfernen von Unkraut, wie das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) mitteilt. Es ist für den Hochwasserschutz am Leimbach zuständig. Sprecherin Irene Feilhauer betont auf RNZ-Nachfrage: "Bei den jüngsten Entkrautungsmaßnahmen am Leimbach hat es sich um turnusmäßige Arbeiten gehandelt, die mit dem geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen nichts zu tun haben." Damit muss Leimen weiter auf die Umsetzung der entsprechenden Pläne warten.
Bei den Anwohnern im Stadtteil St. Ilgen wie im Rathaus ist die Sorge um die Hochwassergefahr am Leimbach seit Jahren groß. Immer wieder steht das Gewässer im Bereich Bahnhofstraße bei Starkregen kurz vor dem Überlaufen, immer wieder mahnt dies Leimens OB Hans D. Reinwald öffentlich an und wirft dem RP gar "Nichtstun" vor. Umso mehr freute sich die Stadt diese Woche, als sie von einem "Bagger und einem Trupp Arbeiter" berichtete, die den Leimbach an der Brücke zur Bahnhofstraße ausgruben und Ablagerungen entfernten. RP-Sprecherin Feilhauer sagt, dass vergangene Woche "Pflanzen händisch aus dem Gewässer entfernt" und nun per Lkw abtransportiert wurden. Dieses Entkrauten hätte in einem kritischen Bereich von etwa 400 Meter Länge an der Theodor-Heuss-Straße stattgefunden. Eine Unterhaltsmaßnahme also und kein Ausbau. Aber damit ist immerhin die von der Stadt erbetene Reinigung des Bachbettes erfolgt und gegen die von Bürgern angemahnte Verkrautung vorgegangen worden. Für das vom RP zugesagte Einrichten eines Pegels als Frühwarnsystem für die Feuerwehr bei Hochwasser gebe es noch keinen Termin, so Feilhauer.
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In einem sind sich Stadt und RP einig: Nur mit einem Gewässerausbau könne die Lage nachhaltig verbessert werden. Nur wird diese bereits seit den 1990er Jahren diskutiert und laut RP sei frühestens Ende dieses Jahres mit einem Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme zu rechnen.