Nutzung eines 2008 gebauten Parkplatzes plötzlich verboten
Böse Überraschung nach zehn Jahren - Verwaltungsgericht prüft Einspruch

Dieter Schemenauer ist sauer: Die Errichtung dieses Stellplatzes hat die Stadt 2008 genehmigt. Jetzt soll er 1000 Euro zahlen, wenn dort weiterhin geparkt wird. Foto: Werthenbach
Von Lukas Werthenbach
Leimen. Als Dieter Schemenauer im Jahr 2008 den Garten vor seinem Haus in der Rohrbacher Straße abgrub und einen Parkplatz errichtete, dachte er eigentlich, er tue etwas Gutes: für die dort wohnende Familie seines Sohnes, die fortan einen eigenen Stellplatz hatte und nicht mehr täglich mit Kind an der Hand die viel befahrene Straße überqueren musste - und für die Allgemeinheit in Leimen, wo es an Parkplätzen mangelt. Seither parkte die Familie ihr Auto auf dem neuen Stellplatz, den das städtische Tiefbauamt offiziell genehmigt hatte. Knapp zehn Jahre lang herrschte Ruhe und Ordnung, alle schienen zufrieden - bis Schemenauer im Juli dieses Jahres plötzlich Post von der Stadt Leimen bekam.
In dem Brief verbietet das Baurechtsamt die Nutzung des Parkplatzes unter Androhung eines Zwangsgeldes von 1000 Euro. Die Stadt begründet dies unter anderem mit den Maßen des Stellplatzes: Da der eine Länge von sechs Metern überschreite, sei er mit einer Breite von 2,20 Metern zehn Zentimeter zu schmal. Zudem sei die Fläche mit wasserdurchlässigem Belag zu befestigen, was bisher nicht geschehen sei. Und die Stadt habe das Verkehrsunternehmen RNV angehört, das befürchtet, dass es "aufgrund des Querens der Schienen und des Rangierens auf den Schienen zu Personenschäden kommen könnte".
Jetzt befasst sich das Verwaltungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall: Schemenauer hat im August Einspruch gegen die Verfügung erhoben. Mehrere Aussagen in dem Brief der Stadtverwaltung lassen ihm keine Ruhe. "Das ist doch schizophren", sagt er im Gespräch mit der RNZ immer wieder. Ihn ärgert, dass so viele Jahre vergingen, ehe dieses Verbot quasi aus dem Nichts erteilt wurde. Noch dazu unter Androhung einer solch hohen Strafe. Er versteht nicht, warum die RNV das Parken auf einem parallel zu den Schienen liegenden Stellplatz für gefährlicher hält als das Einparken in einem Hof, der im 90-Grad-Winkel zu den Schienen verläuft. Eine Vielzahl von Schemenauers Nachbarn hat eine solche Einfahrt auf dem Grundstück, in die man nur gelangt, indem man die Schienen überquert. Von Schemenauers Stellplatz aus lässt sich der laufende Verkehr samt Straßenbahn allerdings besser beobachten als aus den Höfen der Nachbarn.
Nach seinem Einspruch schauten sich Oberbürgermeister Hans D. Reinwald und Vertreter des Bauamts den Parkplatz vor Ort an, wie Schemenauer berichtet. Er habe dem OB vorgeschlagen, eine Begrenzung zwischen Stellplatz und Schienen zu schaffen. Darauf habe es "keine Reaktion" gegeben.
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Ratlos zeigt sich Schemenauer über einen weiteren Satz in der Verfügung: "Sie haben zudem auch eigenmächtig und widerrechtlich Poller der Stadt Leimen entfernt", heißt es darin. Er habe die Stadt 2008 gefragt, ob sie die Poller auf Höhe seines Parkplatzes entfernen könne, sagt der Beschuldigte. Die Verwaltung habe das bestätigt, wenig später hätten Arbeiter die Poller abgebaut.
Auf Nachfrage erklärt Leimens Pressesprecher Michael Ullrich, dass die Stadt wegen des laufenden Gerichtsverfahrens grundsätzlich keine Stellungnahme zu dem Fall abgebe. Den Vorwurf, Schemenauer habe die Poller "eigenmächtig" entfernt, zweifelt Ullrich aber nicht an: "Ich verlasse mich auf die Kollegin, die den Brief geschrieben hat."
Insbesondere angesichts der allgemeinen Parkplatzsituation in Leimen hat Schemenauer kein Verständnis für die späte Reaktion der Stadt: "Ich sorge dafür, dass Autos nicht woanders stehen, sondern auf dem eigenen Grundstück. Aber die, die was machen, werden bestraft."



