Bestattungen im Leichentuch sollen möglich werden
Gemeinderat fasst Grundsatzbeschluss für Grabfelder mit Ausrichtung nach Mekka. Zur Nutzung müssen religiöse Gründe vorliegen.

Von Thomas Frenzel
Leimen. Aus dem "Wird" in dem Beschlussvorschlag wurde ein "Soll". Das machte den Weg frei für Grabfelder auf dem Bergfriedhof in Leimen und auf dem Waldfriedhof in St. Ilgen, auf denen künftig Bestattungen im Leichentuch möglich werden können. Dabei ging es dem Gemeinderat mit diesem abgewandelten Grundsatzbeschluss weniger um das Verhindern eines
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