Über einen Bauplatz entschied die RNZ per Los
Die Erschließung des Gebiets "Eiterbacher Straße" geht voran. Bewerber hatten die gleiche Punktzahl.

Von Thomas Seiler
Heiligkreuzsteinach. Eine "sozialgerechte Verteilung der neun gemeindeeigenen Bauplätze" im vor zwei Jahren beschlossenen Baugebiet "Eiterbacher Straße" lag Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl sehr am Herzen. Deshalb führte die Verwaltung auch ein durch den Gemeinderat abgesegnetes Bewerberverfahren durch – und stieß dann beim Bauplatz sechs an ihre Grenzen. Denn dort gab es zwei Bewerbungen mit gleicher Punktzahl aufgrund der festgelegten Vergabekriterien. Also musste das Los entscheiden. Die Krux hierbei: "Je nach Ausgang des Losentscheids kommt ein weiterer Bewerber nicht zum Zuge, da die Vergabe nach Priorisierung erfolgt", steigerte die Rathauschefin während der Gemeinderatssitzung die Spannung fast ins Unermessliche für den knüppeldick vollen Zuhörerbereich im Bürgersaal.
Doch der als "Glücksprinz" damit beauftragte Berichterstatter der RNZ, für dessen "Unversehrtheit von Leib und Leben" die Bürgermeisterin vor dem Griff in den Lostopf persönlich garantierte, bewies das entsprechend glückliche Händchen. Ein jubelnder Urschrei unter den Zuhörern belegte dies zusätzlich.
Jetzt folgt noch die endgültige Vermessung der Quadratmeterfläche im Wohngebiet, das innerörtlich sehr zentral auf einem leicht geneigten Hang mit einem Höhenunterschied von gerade mal einem Meter liegt. In seiner Septembersitzung des vergangenen Jahres legte dazu das Gremium bereits den Preis auf 265 Euro pro Quadratmeter fest. "Noch ein Bauplatz ist zu haben", sah Pfahl vor dem einstimmigen Plazet für die Vergabe die Chance für junge Familien, einen Wohnraum zu erhalten.
Ebenfalls nichts zu mäkeln gab es an der Benennung einer neuen Erschließungsstraße in diesem Areal, die von der Eiterbacher Straße zur Straße "Im Mühlfeld" führt. Einstimmig folgte der Rat der Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses, diese "Am Pfarrgarten" zu nennen und gab den weiteren acht im Vorfeld eingegangenen Vorschlägen das Nachsehen. Jene zielten hierbei auf geografische und politische Gesichtspunkte und reichten dabei vom "Am Friedhof" bis zum "Konrad-Adenauer-Weg".
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Ferner legte der Gemeinderat fest, dass für den noch offenen Bauplatz weiterhin die beschlossenen Kriterien gelten. Demnach muss das Grundstück innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags "mit einem bezugsfertigen Wohnhaus gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans" bebaut sein. Darüber hinaus gilt eine Eigennutzung von "mindestens fünf Jahren". Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen treten zusätzlich festgelegte Konsequenzen in Kraft.