Eppelheim

Abgeschobene somalische Familie kommt zurück

Nach ihrer illegalen Wiedereinreise wird die somalische Mutter mit Kindern wieder in Eppelheim erwartet. Doch ihre Bleibeperspektive ist ungewiss.

03.12.2021 UPDATE: 15.12.2021 20:15 Uhr 8 Minuten, 42 Sekunden
Hier lebte die somalische Familie, bis nachts die Polizei kam und sie abschob. Foto: sg

Eppelheim. (luw) Überraschende Wendung im Fall der abgeschobenen somalischen Mutter mit ihren drei Kindern: Nach ihrer illegalen Wiedereinreise aus Polen nach Deutschland wird die Familie am heutigen Donnerstag plötzlich wieder im Rhein-Neckar-Kreis erwartet. Womöglich wird sie sogar bald schon wieder – auf unbestimmte Zeit – ihre Wohnung in der städtischen Unterkunft in der Eppelheimer Rudolf-Diesel-Straße beziehen können. Hier hatten sich die Vier über Jahre wohlgefühlt, ehe in einer Nacht im November plötzlich die Polizei vor der Tür stand und sie nach Polen "überstellte".

Das Vorgehen der Behörden gegen Mulaho und ihre ebenfalls als in Deutschland gut integriert geltenden vier, sechs und acht Jahre alten Kinder hatte bekanntlich für Empörung in der Region und darüber hinaus gesorgt. In einem Flüchtlingscamp in Warschau erging es der Familie nun offenbar so schlecht, dass sie nach wenigen Wochen unerlaubt wieder nach Deutschland einreiste. Hier erlebte sie geradezu eine Odyssee: Über ein Wohnheim in Eisenhüttenstadt wurde sie von der Polizei nach Karlsruhe in die Landeserstaufnahmestelle gebracht, dann ging es – offenbar nach kurzem Halt in Schwetzingen – weiter ins schwäbische Sigmaringen.

Doch am gestrigen Mittwochnachmittag sickerte von den zuständigen Behörden die überraschende Nachricht zu der mit dem Fall betrauten Eppelheimer Flüchtlingshilfe durch: "Mulaho und die Kinder kommen wohl zurück nach Eppelheim", berichtete die Ehrenamtliche Hildegard Lacroix gegenüber der RNZ. Der Landtagsabgeordnete Andre Baumann (Grüne), der sich für die Familie aus Somalia engagiert, begrüßte die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. "Die durch ein Bombenattentat traumatisierte Familie sollte dort zur Ruhe kommen, wo die Mutter mit ihren drei kleinen Kindern Wurzeln geschlagen hat: im Rhein-Neckar-Kreis." Hier finde die Traumatherapie der Mutter statt und hier hätten die Kinder ihre Freunde, so Baumann. Er hoffe, dass die 34-Jährige mit ihren Kindern nun in Eppelheim bleiben könne.

Diese Frage sei aber noch völlig offen, wie Lacroix sagte. Mulaho habe inzwischen sogenannte "Folgeanträge" gestellt, nachdem bereits 2018 ein Asylantrag abgelehnt worden war.

Update: Mittwoch, 15. Dezember 2021, 20.15 Uhr

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Abgeschobene somalische Familie ist wieder in Deutschland

Mulaho und ihre drei Kinder reisten illegal aus Polen ein. Zuletzt weilten sie in Schwetzingen und stellten "Folgeanträge".

Eppelheim. (luw) Nach ihrer Abschiebung nach Polen ist die somalische Mutter Mulaho mit ihren drei Kindern wieder nach Deutschland eingereist. Dies bestätigte das Regierungspräsidium Karlsruhe am Montag auf Anfrage. Demnach erfolgte die erneute Einreise illegal. Wie es mit der Familie nun weitergeht, ist unklar. Am Montagnachmittag hielt sie sich offenbar in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes in Schwetzingen auf.

Nicht nur in Eppelheim hatte die Abschiebung der als gut integriert geltenden Familie für Empörung gesorgt (die RNZ berichtete). Dass die 34-jährige Mulaho mit ihren vier, sechs und acht Jahre alten Kindern nachts um 2.30 Uhr ohne Ankündigung von der Polizei in der städtischen "Anschlussunterbringung" in der Rudolf-Diesel-Straße abgeholt und nach Warschau in ein Flüchtlingscamp gebracht wurde, kritisieren unter anderem auch die Landtagsabgeordneten Daniel Born (SPD) und Andre Baumann (Grüne) sowie Jusos aus der Region. Die Ehrenamtlichen der Eppelheimer Flüchtlingshilfe hatten bereits kurz nach der Abschiebung unter Berufung auf Telefonate mit Mulaho berichtet, dass es der Familie in Warschau "sehr schlecht" ergangen sei.

Nach der unerlaubten Rückkehr der Familie erklärte nun die Eppelheimer Flüchtlingshilfe gegenüber der RNZ, dass die Familie am Wochenende in der Karlsruher Landeserstaufnahmeeinrichtung untergebracht gewesen sei. Am Montag sei sie nach Schwetzingen in die dortige Einrichtung gekommen, offenbar um "Folgeanträge" auszufüllen. Was dies bedeutet, wie es der Familie geht und was nun mit ihr geschieht, konnte auch das Regierungspräsidium am Montag auf RNZ-Anfrage nicht sagen.

Weil die Familie vor ihrer erstmaligen Einreise nach Deutschland 2018 zunächst in Polen angekommen war, wäre sie nach geltendem EU-Recht – gemäß dem sogenannten "Dublin-Verfahren" – dazu verpflichtet gewesen, in Polen einen Asylantrag zu stellen. Mulaho, die in ihrer Heimat Somalia ein Bombenattentat knapp überlebt hatte, wollte mit ihren Kindern jedoch nach Deutschland. Sie kamen in Eppelheim an, wo sie sich fortan wohlfühlten. Alle Vier lernten die Sprache rasch, die Kinder lebten sich in Kindergarten und Schule bestens ein; Mutter Mulaho bekam nach einem Praktikum das Angebot, 2022 eine Ausbildung zur Erzieherin in einem Kindergarten zu absolvieren. Doch dann bestanden die Behörden auf die Einhaltung des EU-Rechts – und brachten die Familie nach Polen.

Update: Montag, 13. Dezember 2021, 20.15 Uhr


Nächtliche Abschiebung empört Politiker 

Die nächtliche Polizeiaktion war ein Schock: Die 34-Jährige wurde samt ihrer drei Kinder nach Warschau gebracht.

Eppelheim. (luw) Die Abschiebung der somalischen Mutter mit ihren drei Kindern nach drei Jahren in Eppelheim sorgt auch in der Politik weiter für Empörung. Nach dem SPD-Landtagsabgeordneten Daniel Born meldete sich nun der Landtagsabgeordnete Andre Baumann (Grüne) zu Wort. Er warf mit Blick auf die Gesetzeslage eine Frage auf, die die RNZ an das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) weiterreichte.

"Mitten in der Nacht reißen Polizeibeamte eine junge Mutter mit ihren drei kleinen Kindern aus dem Schlaf, um sie abzuschieben. Die Mutter war krank", fasst Baumann in der Mitteilung zusammen: "Beim Gedanken daran läuft es mir kalt den Rücken runter." Er steht nach eigenen Angaben mit dem Asylarbeitskreis aus Eppelheim im Kontakt, der seit Jahren die Familie betreut und begleitet. Und er sieht keinen Grund für das "unsensible Vorgehen" der Behörden: "Auch geflüchtete Menschen haben ein Recht auf Nachtruhe und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für sie." Der Grünen-Politiker beruft sich auf das Aufenthaltsgesetz des Bundes: "Zur Nachtzeit darf die Wohnung nur betreten oder durchsucht werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die Ergreifung des Ausländers zum Zweck seiner Abschiebung andernfalls vereitelt wird." Demnach sei "selbst eine nächtliche Abflugzeit des Fliegers kein Grund für eine nächtliche Ruhestörung". Baumann betont: "Hier geht’s nicht um die Abschiebung eines Gefährders mit Fluchtgefahr, sondern um eine gut integrierte Familie mit kleinen Kindern, wie mir die Ehrenamtlichen berichten."

Salman (v.l.), Sarah und Salma fühlten sich in Eppelheim wohl. Foto: privat

Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die nächtliche Polizeiaktion? Dazu erklärte das RP, "dass für Überstellungen im Rahmen eines Dublin-Verfahrens ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zuständig" sei. Demnach habe das Bamf die zeitlichen Vorgaben übermittelt: "Die Überstellung wurde auf dem Landweg zum Übergabezeitpunkt 13 Uhr an der Grenzschutzstelle Görlitz geplant." Angesichts einer erwarteten Fahrtzeit von sechs Stunden "und den von der Landespolizei einzuplanenden Zeitpuffern lag die Abholzeit hier in den späten Nacht- oder frühen Morgenstunden", so das Regierungspräsidium. "Erfahrungsgemäß benötigen Familien mit mehreren kleinen Kindern ein größeres Zeitfenster zum Packen."

Rechtsgrundlage sei zudem nicht das Aufenthaltsgesetz des Bundes, sondern Landesrecht: Die Erlaubnis des RP zur "Vollstreckung der vollziehbaren Ausreisepflicht während der Nachtzeit wird regelmäßig für jeden Einzelfall mit dem jeweiligen Auftrag an die Landespolizei erteilt." Es habe sich um eine Maßnahme "des unmittelbaren Zwangs" gehandelt.

Update: Dienstag, 7. Dezember 2021, 20.43 Uhr


Mulahos Familie war gut integriert und wurde plötzlich abgeschoben

Von Lukas Werthenbach

Eppelheim. Es ist eine dieser Abschiebungen, die die Ehrenamtlichen der Eppelheimer Flüchtlingshilfe besonders verzweifeln lassen: Die heute 34-jährige Mulaho hatte in ihrer Heimat Somalia ein Bombenattentat knapp überlebt, sie flüchtete mit ihren drei Kindern, kam zunächst nach Polen und gelangte wenig später nach Eppelheim. Hier gilt die studierte Ökonomin nach über drei Jahren als integriert, sie und ihre Kinder sprechen gut Deutsch. Doch jetzt stand nachts plötzlich die Polizei vor der Tür in der städtischen "Anschlussunterbringung" in der Rudolf-Diesel-Straße – und leitete die Abschiebung nach Polen ein.

Nun ist die Familie in einem Flüchtlingscamp in Warschau untergebracht. Ob sie von dort womöglich sogar zurück nach Somalia abgeschoben wird, ist noch unklar. Für die Flüchtlingshelfer Hildegard Lacroix und Wolfram Schmittel ist dies nicht nur ein kaum zu ertragendes Schicksal, sondern sie kritisieren auch das Vorgehen der zuständigen Behörden scharf. Denn diese hatten wenige Stunden vor der Abschiebung die Entscheidung noch offen gelassen (siehe unten).

"Mulaho ist damals mit ihrem Mann und den Kindern aus Somalias Hauptstadt Mogadischu geflüchtet, nachdem sie dort für eine Nicht-Regierungsorganisation gearbeitet hatte und die Terrormiliz ,al-Shabaab’ sie sozusagen auf dem Kieker hatte", berichtet Schmittel. Mit Kollegen sei sie damals im Auto unterwegs gewesen und gerade bei einem Halt ausgestiegen – da sei das Fahrzeug explodiert: Eine Person starb, eine weitere wurde schwer verletzt. So will Mulaho auch nicht, dass ihr vollständiger Namen oder ein Foto von ihr veröffentlicht werden.

Die Flüchtlingshelfer Wolfram Schmittel und Hildegard Lacroix. Foto: luw

Die Familie war bereits auf der Flucht, als die jüngste Tochter Sarah 2017 in Kenia zur Welt kam. Von dort ging es weiter in die Türkei, wo man ein Visum für Polen beantragen konnte. "In der Türkei mussten sie aber monatelang warten und trennten sich", erzählt Flüchtlingshelferin Lacroix: Ihr Ehemann kehrte in die Heimat zurück. Mulaho aber wollte auf keinen Fall wieder nach Somalia: Sie fürchtete das dort weit verbreitete Ritual der Beschneidung von Frauen für ihre zwei Töchter, die jetzt acht und vier Jahre alt sind. "Es hat sehr lange gedauert, bis sie über all das Erlebte geredet hat", so Lacroix. Inzwischen telefonierten Mulaho und ihr Mann täglich, er wolle auch immer noch nach Deutschland kommen.

Schlepper brachten die Mutter mit ihren drei Kindern Salma, Salman und Sarah weiter bis nach Polen. Und an dieser Stelle wird das europäische Migrationsrecht wichtig: Das "Dublin III-Verfahren" verpflichtet Asylsuchende dazu, ihren Asylantrag stets in dem Land zu stellen, in dem sie erstmals den Boden der Europäischen Union (EU) betreten haben: im Fall von Mulaho und ihren Kindern also in Polen. "Die Familie wollte aber nach Deutschland und dorthin kam sie über Umwege auch", weiß Lacroix. Und als sie im Sommer 2018 nach ihrer Ankunft in Eppelheim einen Asylantrag stellten, wurde dieser als "unzulässig" eingestuft. Im Sommer 2021 wurde die Klage gegen die Abschiebung vom Verwaltungsgericht Karlsruhe abgewiesen. Wenige Wochen später wurde die Abschiebung der Familie nach Polen angeordnet.

Doch die Ehrenamtlichen gingen einen Schritt weiter: Sie wandten sich mit einer sogenannten Eingabe an die Härtefallkommission beim Landesministerium für Justiz und Migration. Die Kommission lehnte es jedoch ab, sich mit der Eingabe zu befassen, da das Dublin-Verfahren derzeit noch laufe.

So sei hier auch nicht entscheidend gewesen, dass etwa die Theodor-Heuss-Schule und der Kindergarten St. Elisabeth in Eppelheim schriftlich die gute Entwicklung der Kinder bestätigten. Ebenfalls nicht beachtet worden sei die Tatsache, dass Mulaho ein Praktikum in der Eppelheimer Kindertagesstätte "Sonnenblume" mit sehr guter Bewertung abgeschlossen und so ein Angebot für eine Ausbildung zur Erzieherin im Jahr 2022 erhalten hatte. Anfang November wurde nun ein ärztliches Attest einer anerkannten Sachverständigen zur Begutachtung von Traumafolgen beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht.

Doch auch dieser laut Lacroix "sehr aussagekräftige Befund" interessierte bei den deutschen Behörden offenbar nicht mehr. Am 18. November um 2.30 Uhr nachts kamen sechs Polizeibeamte zu der Familie in die Rudolf-Diesel-Straße. Sie wurde nach Warschau gebracht, weg von ihren Freunden und in ein völlig fremdes Umfeld. Nach mehreren Tagen der Ungewissheit und Funkstille hatte Lacroix nun Kontakt mit der Familie: "Es geht ihr sehr schlecht", so die Ehrenamtliche.


Trauma-Attest: Helfer kritisieren Behörden

Ärger um Kommunikation im Vorfeld der Abschiebung

 "Kann man einer Familie mit diesen Erfahrungen zumuten, nach drei Jahren in Deutschland hier alles aufzugeben, und sie in ein anderes fremdes Land schicken?", fragen Hildegard Lacroix und Wolfram Schmittel, Vertreter der Ehrenamtlichen von der Eppelheimer Flüchtlingshilfe (vgl. Artikel links). Doch im Fall von Mulaho und ihren Kindern treiben sie noch weitere Beobachtungen um: Wenige Stunden vor der Abschiebung vermittelte das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) den Flüchtlingshelfern den Eindruck, die Prüfung über ein mögliches Abschiebungshindernis sei zumindest offen. Zudem bot das RP an, nach Zusendung einer Vollmacht weitere Auskünfte zu erteilen. Dabei stand die Abschiebung unmittelbar bevor, wie sich nun zeigte. Ein von Mulahos Anwältin fristgerecht eingereichtes Attest einer Traumapraxis des Karlsruher "Menschenrechtszentrums" wurde nicht anerkannt.

Therapie in fremder Sprache?

"Was muss ein Attest enthalten, damit es eine Abschiebung verhindert?", fragen Lacroix und Schmittel ebenso wie mit Blick auf den jetzigen Aufenthaltsort der Familie in Polen: "Wie ist eine psychologische Behandlung von Traumata in einer völlig fremden Sprache möglich?"

"Eigentlich nur zwei mögliche Erklärungen" sehen die Flüchtlingshelfer für das rätselhafte Vorgehen der Behörden: "Entweder das RP und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommunizieren aneinander vorbei, oder man hat uns bewusst in Sicherheit gewogen und so ausgetrickst, um die Abschiebung schnell abzuwickeln." Die Polizei erklärte auf RNZ-Anfrage, dass sie den Auftrag des RP für diese Abschiebung genau eine Woche vorher – also am 11. November – erhalten habe. Und damit auch sechs Tage vor Versand der Empfangsbestätigung seitens des RP, das damit die Prüfung des möglichen Abschiebehindernisses beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) signalisierte.

RP-Sprecherin Irene Feilhauer sagt wiederum auf Nachfrage, dass "die betreffende Person bereits in Polen einen Asylantrag gestellt hat". Daher sei es um eine "Überstellung nach Polen" gegangen: "ein sogenanntes Dublin-Verfahren". Lacroix und Schmittel können das nach eigener Aussage nicht verifizieren. Im Urteil des Verwaltungsgerichts vom Juni 2021 heißt es indes, Mulaho habe im Juli 2018 beim Bamf einen Asylantrag gestellt.

Sprecherin Feilhauer erklärt, das RP habe das Attest bereits am gleichen Tag ans Bamf weitergeleitet, an dem es dieses von Mulahos Anwältin erhalten habe – also zwei Tage vor der Anordnung der Abschiebung durch das RP an die Polizei und neun Tage vor deren Durchführung. "Das Bamf hat am gleichen Tag das Attest geprüft", erklärt das RP: "Laut Bamf stellt die Diagnose kein Abschiebungshindernis dar und die Erkrankung kann in Polen behandelt werden."

Behörden verteidigen Vorgehen

Entsprechend sei in der Kommunikation der Behörden nichts schiefgelaufen, erklärte Feilhauer. Und die Befürchtungen der Flüchtlingshelfer über ein "Austricksen" werden "entschieden zurückgewiesen". Mangels einer "Vertretungsvollmacht" auf Seiten der Ehrenamtlichen hätten weder Bamf noch RP "personenbezogene Auskünfte an die Eppelheimer Flüchtlingshilfe" erteilen dürfen, so Feilhauer. Dazu die Flüchtlingshelfer: "Die Vollmacht wurde am 17. November erbeten, am 18. November war die Abschiebung durchgeführt." Die RP-Sprecherin betont derweil: "Es war zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, jemanden auf eine ,falsche Fährte’ zu locken." Zudem sei "zu keinem Zeitpunkt bestätigt" worden, "dass keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen stattfinden".

 

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