Angeklagter soll aus Notwehr gehandelt haben – Freispruch
Der 47-Jährige gestand, den Zimmernachbarn erstochen zu haben. Das Landgericht Heidelberg sprach ihn vom Vorwurf des Totschlags frei. Die Staatsanwältin will nun eine Revision prüfen.

Von Alexander Albrecht
Heidelberg/Edingen-Neckarhausen. Er ist den Fesseln seiner Sucht entkommen, vorläufig zumindest. Im Knast sind Schnaps und Wodka tabu. Der Gefängnisalltag mag noch so eintönig und trostlos sein – doch Serhii K. hatte davon etwas, das er lange nicht kannte: Struktur. Ordnung. Feste Abläufe. Die Rückkehr in die Welt da draußen dürfte dem Ukrainer gewiss nicht
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