Kein Wald – Einfamilienhaus kann kommen
Der Gemeinderat ermöglicht die Bebauung im Fuchsloch. Das Landratsamt änderte die Einordnung des Baugrundstücks. Die Anwohner sind damit unzufrieden.

Dossenheim. (dw) Es bleibt dabei. Die Mehrheit im Gemeinderat will eine Bebauung "Im Fuchsloch" ermöglichen. In öffentlicher Sitzung wurden die Ergebnisse der erneuten Offenlage besprochen und die 19. Änderung des Bebauungsplans "Süd" als Satzung beschlossen. Bei den unmittelbaren Anwohnern bleibt Unverständnis zurück. 2018 sei die Fläche von der Kreisforstbehörde als "Wald" eingestuft worden, so ein Anwohner eingangs der Sitzung. "Die Behörde widerspricht sich selbst", sagte er angesichts der jetzt erfolgten Aufhebung dieser Aussage. Das sei juristisch nicht haltbar.
Wald oder nicht Wald? Diese Frage erinnert an den berühmten Strohhalm, an den sich Anwohner klammern. Im Baugesetzbuch ist Wald als Außenbereich definiert – dort darf nur unter sehr engen Vorgaben, wenn überhaupt, gebaut werden. Mit der Feststellung "Das Baugrundstück ist kein Wald", zitierte Bauamtsleiter Jörg Ullrich nochmals die heutige Beurteilung durch die Kreisforstbehörde. Die Begründung war der Sitzungsunterlage beigefügt.
Verwaltung und Ingenieur Harald Wahl vom gleichnamigen Planungsbüro versuchten den Standpunkt, hier Bauen ermöglichen zu können, weiter zu untermauern: Er möchte noch einmal herausstellen, wie intensiv sich der Gemeinderat damit beschäftigt hat, betonte Bürgermeister David Faulhaber. Es sei nicht "im Vorbeigehen" geschehen. Die Anwohner blieben trotzdem entmutigt zurück. Bei der vergangenen Kommunalwahl sei eine Mehrheit für den Erhalt von Grünflächen gewesen, hatte der Bürger seiner Enttäuschung Luft gemacht. Hergen Schultze (Grüne) fühlte sich wohl angesprochen. Er verwies auf die zuvor schon "ausführliche Stellungnahme" seiner Fraktion und betonte, dass "keine rechtlichen Bedenken irgendeiner Behörde" vorlägen.
Planer Wahl wertete das östlich des kommunalen Spielplatzes liegende Hanggrundstück wiederholt als "klassische Baulücke". Weiter grenzt die ehemals als Abraumhalde genutzte Fläche im Norden und Süden an bebaute Grundstücke. Der Osten ist bewaldet. Im Westen verläuft die Straße, die an der südlichen Grundstücksgrenze in Richtung Norden in einen Rad- und Fußweg übergeht. Auf dieser Fläche soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichtet werden.
Es ging erneut um Naturschutz. Die auf dem Grundstück stehenden Robinien seien keine heimische Baumart, ihre Herausnahme daher vertretbar. Ein Pflanzgebot heimischen Grüns sorge für adäquaten Ersatz. Das vorgelegte Artenschutzgutachten wurde anerkannt. Eine Erholungsfunktion könne für ein privates Grundstück nicht geltend gemacht werden. Die Höhenentwicklung des Gebäudes füge sich ein. Durch die zwei geplanten Wohneinheiten würde kein nennenswertes Mehr an Verkehr entstehen. Auch sei kein Einfluss auf das Kleinklima zu erwarten, da nur ein Teil der Fläche bebaut werden würde.
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Im städtebaulichen Vertrag würden "Qualitätsmerkmale vereinbart, die deutlich über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinausgehen", so die Sitzungsunterlage. Genannt werden Holzbauweise, Porphyr, Begrünung der Stützwände und anderes.