Schärfere Corona-Regeln in Neckarsteinach als in den badischen Nachbarorten
Schärfere Corona-Regeln als in Baden-Württemberg im Landkreis Bergstraße - Diese treffen vor allem die Gastronomie

Rathaus Neckarsteinach. Foto: Alex
Region Heidelberg. (cm) Neckarsteinach und Neckargemünd trennen nur zwei Kilometer. Und eine Landesgrenze. Die beiden Städte im Neckartal liegen in zwei verschiedenen Bundesländern: Neckarsteinach in Hessen, Neckargemünd in Baden-Württemberg. Und somit gelten hier – dem Föderalismus sei Dank – auch verschiedene Corona-Regeln. Während sich in Neckargemünd derzeit zehn Personen oder Mitglieder von höchstens zwei Haushalten treffen dürfen, sind es in Neckarsteinach nur noch fünf Personen oder Angehörige von höchstens zwei Haushalten. Die Regeln macht der hessische Landkreis Bergstraße. Da hier die Infektionszahlen zuletzt schier explodiert und über die kritische Marke von 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen geklettert sind, wurden die Maßnahmen verschärft.
Zum Vergleich: Im badischen Rhein-Neckar-Kreis lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt noch weit unter 50, am Freitag stieg sie laut Landratsamt Rhein-Neckar dann auf 48, nach Landesangaben auf 52,7. Obwohl die Neckarsteinacher eher ins Badische tendieren und mit dem Kreis Bergstraße nicht viel zu tun haben – das Vierburgenstädtchen liegt am südlichsten Zipfel des Kreises – gelten hier dessen Maßnahmen.
Hinzu kommt, dass das Infektionsgeschehen in Neckarsteinach bisher alles andere als dramatisch ist. "Mir persönlich wäre die baden-württembergische Regelung nicht lieber", sagt jedoch Herold Pfeifer. Der Neckarsteinacher Bürgermeister ist "im Moment" ein Freund von schärferen Corona-Maßnahmen. "Wir müssen Infektionsketten gut nachvollziehen und unterbrechen können", sagt er. "Und das geht mit unserer Regelung besser." Und auf deren Umsetzung achte die Stadt auch, betont Pfeifer. So kontrolliere man die Sperrzeit für Lokale, die seit Kurzem um 23 Uhr beginnt – ebenfalls anders als in Baden. Bisher habe es keine Verstöße gegeben. Auch würde das Ordnungsamt oder er selbst größere Gruppen ansprechen, die sich im Freien aufhalten. Die Unterschiede bei den Regeln sieht Pfeifer nicht als Problem: "Wenn die Menschen normal sind und wissen, dass sie sich in einer hessischen Exklave befinden, kann man mit ihnen darüber reden."
Für die Neckarsteinacher Gastronomen sind die neuen Regeln unterdessen eine Herausforderung. Bisher durften sie maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten an einem Tisch bewirten. Nun sind es nur noch fünf – oder mehr, wenn diese aus höchstens zwei Haushalten kommen. "Die Regeln sind vernünftig, um die Pandemie einzudämmen", sagt Kevin Zantopp vom Restaurant "Zum Schiff" als Chef der lokalen Wirtevereinigung. "Die Gesundheit unserer Gäste, Mitarbeiter und Familien steht an erster Stelle, aber für uns Gastronomen wird dadurch die kommende Zeit noch schwieriger." Ein Stammtisch mit zehn Personen aus entsprechend vielen Haushalten sei nun nicht mehr möglich. Ebenso könnten keine größeren Gruppen wie Wanderer an einem Tisch bedient werden. Zantopp fragt sich auch, was aus Familienessen an Weihnachten wird. An den Feiertagen sei das Restaurant ausgebucht. "Wenn wir nun 20 Personen mit Abstand an vier Tische setzen müssen, ist der Raum voll", so Zantopp.
Muss nun Gästen wieder abgesagt werden? Noch steht nichts fest, denn die Regeln gelten vorerst nur bis Mitte November. Jeden Tag würden derzeit fünf E-Mails mit Regelungen kommen, berichtet Zantopp. "Wir hoffen, dass das bis Weihnachten nicht mehr gilt", sagt er. Es ist aber davon auszugehen, dass die Lage im Dezember nicht viel besser ist.