Günes äußert sich zu verschiedenen Angaben in Lebensläufen
Angeblich soll der Kandidat widersprüchliche Angaben zu seiner Tätigkeit gemacht haben. Offenbar war der Wechsel seines Ausbilders in eine andere Anwaltskanzlei der Grund dafür. Der wiederum spricht von einem "Sturm im Wasserglas".

Von Lukas Werthenbach und Thomas Frenzel
Sandhausen. Hans-Jürgen Moos erhält seine Kandidatur beim entscheidenden zweiten Wahlgang am 9. Mai um den Sandhäuser Bürgermeisterposten aufrecht, wie er am gestrigen Donnerstag mitteilte. Zugleich geht der Meckesheimer Ex-Bürgermeister und mehrjährige Ex-Vizevorsitzende der Landes-SPD auf seiner Wahlkampf-Homepage in den Angriffsmodus über. Dort schreibt er – Stand gestern, 19 Uhr – von "beleidigender Negativ-Propaganda" gegen ihn "vor allem eines erhitzten gegnerischen Lagers". Gleichzeitig teilt er – ohne Namensnennung – gegen "jemanden" aus, dem er jegliche Lebens- und Berufserfahrung abspricht und der "im Februar eine andere Arbeitsstelle als im März und wiederum als im April zu haben vorgab". Dieser "Jemand" kann kaum ein anderer sein als Hakan Günes, der 27-Jährige, der mit 44 Prozent den ersten Wahlgang für sich entschied und Moos im achtköpfigen Bewerberfeld auf den sechsten Platz verwiesen hatte. Was sagt dieser erfolgreiche CDU-Gemeinderat zu den Anwürfen? Die RNZ sprach mit Günes – und nicht nur mit ihm.
Denn durchaus wirft der Blick auf Günes’ Angaben zu seinen Tätigkeiten als Jurist Fragen auf – einerseits auf seiner Internetseite www.hakanguenes.de und andererseits auf einem in der Gemeinde verteilten Faltblatt. Denn auf seiner Internetseite stand am 8. April noch, dass er "zurzeit für die Rechtsanwaltskanzlei Tiefenbacher" arbeite. Noch vor der Wahl am 18. April änderte er dies um in "zurzeit tätig für Rechtsanwalt Samuel Schwake in Frankfurt". Auf der ausgedruckten Wahlwerbung steht derweil, dass er "aktuell bei der Rechtsanwaltskanzlei Andersen (Frankfurt a.M.)" tätig sei.
Die RNZ befragte Günes zu den eingangs erwähnten Vorhaltungen. In seiner schriftlichen Antwort sagt er, dass er sich zurzeit im Rechtsreferendariat befinde. Das ist der Teil einer Juristenausbildung, der sich an den Abschluss des Ersten Staatsexamens anschließt. In diesem Referendariat sei ihm Rechtsanwalt Samuel Schwake "persönlich als Ausbilder zugeordnet", was dieser auf Anfrage bestätigte.
Die Angaben in Günes’ Lebensläufen erklärt der "seit 20 Jahren als Rechtsanwalt" tätige Schwake so: "Ich war bis zum 31. Dezember 2020 Partner der Kanzlei Tiefenbacher in Heidelberg und bin dies seit dem 1. Januar 2021 bei Andersen in Frankfurt am Main." Automatisch habe sich damit auch die Adresse von Günes’ juristischer Tätigkeit geändert.
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Mit Blick auf die Angaben sowohl auf Günes’ Internetseite als auch auf dessen ausgedruckter Wahlwerbung betonte Schwake, "dass die Aussagen des Herrn Günes zu seiner beruflichen Tätigkeit zutreffend sind." Diese seien auch "nicht irreführend". "Es handelt sich um einen völlig beanstandungsfreien Sachverhalt", betont er.
Auf die Frage, warum am 8. April noch auf seiner Internetseite zu lesen war, dass er "zurzeit für die Kanzlei Tiefenbacher" arbeite, erklärt Günes: "Die Homepage wurde im Oktober 2020 erstellt. Eine Aktualisierung der Rubrik ,Zur Person’ fand bis zum 8. April bedauerlicherweise nicht statt. Darüber ärgere ich mich selbst." Und weiter: "Meine Angaben zu meinem Beruf wurden bei meiner Bewerbung vom Gemeindewahlausschuss geprüft, von der Rechtsaufsicht überprüft und von beiden nicht beanstandet."
Zvi Tirosh, Rechtsanwalt und Standortleiter der "Andersen Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH", bestätigte auf Anfrage wiederum Schwakes Angaben. Tirosh sprach gegenüber der RNZ von einem "Sturm im Wasserglas". Andersen sei "eine juristische Person"; ein Referendarausbilder solle aber "eine natürliche Person" sein. "Deshalb ist fein zu unterscheiden zwischen einem Arbeitgeber im rechtlichen Sinne und einer Ausbildungsstelle eines Referendars", so Tirosh. So sei die Angabe auf Günes’ Faltblatt über seine Tätigkeit bei Andersen genauso zu verstehen wie jene – kurz vor dem Wahltag ergänzte – auf seiner Internetseite: "tätig für Rechtsanwalt Samuel Schwake in Frankfurt". Günes sei zwar nicht bei Andersen als Arbeitnehmer angestellt. "Es ist aber korrekt zu sagen, dass Herr Günes seine Tätigkeit als Referendar beim Andersen-Partner Herrn Schwake nachgeht."



