Edingen-Neckarhausen: In Sachen "Bürgerbegehren Mittelgewann" wird der Ton rauer

Bürgersaal-Nutzung nicht genehmigt: "Bürgerinitiative Mittelgewann" fühlt sich benachteilig - Vergabekriterien stützen Verwaltung

18.08.2016 UPDATE: 19.08.2016 06:00 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden

Die Tür zum Bürgersaal im Edinger Rathaus blieb für das Treffen der Bürgerinitiative "Bürgerbegehren Mittelgewann" verschlossen. In einem Brief an die Verwaltung empörten sich die Initiatoren darüber, sie fühlen sich ungerecht behandelt. Die Vergabekriterien des Saals aber zeigen, dass die Gemeinde mit ihrer Ablehnung korrekt gehandelt hat. Foto: Hofmann

Von Maren Wagner

Edingen-Neckarhausen. Der Ton wird rauer: Mit einem Brief an Carola Ding, Leiterin der "Stabstelle Bürgermeister", hat die Bürgerinitiative "Bürgerbegehren Mittelgewann" auf die Ablehnung der Verwaltung reagiert, der BI den Bürgersaal im Edinger Rathaus für ihr Treffen zu vermieten. "Sehr gerne hätten wir von Ihnen etwas Nachhilfeunterricht im Kommunalrecht, um diese Entscheidung besser nachvollziehen zu können", schreiben die BI-Initiatoren Enzio Ermarth, Stefan Brendel und Thomas Hoffmann, der im September für die OGL in den Gemeinderat nachrücken soll.

Elke Hugo: "Im weitesten Sinne eine Privatgesellschaft"

Sie reagieren damit wiederum auf ein Schreiben von Ding, das der RNZ vorliegt. Die Stabstellenleiterin hatte der Initiative mitgeteilt, Bürgermeister Simon Michler habe entschieden, dass sie den Bürgersaal für ihre "Treffen" nicht nutzen dürfe, da der Saal in erster Linie "repräsentativen Anlässen der Gemeindeverwaltung" diene. Eine Ausnahme werde unter bestimmten Voraussetzungen für Vereine, Schulen und sonstige Organisationen gemacht. Eine Formulierung, die bei der BI Empörung auslöste, sagte Thomas Hoffmann gestern. Man sehe sich auf einer Linie mit den von Ding erwähnten Organisationen. Hoffmann: "Mir geht es um eine gerechte Behandlung."

Wird die BI tatsächlich ungerecht von der Verwaltung behandelt? Die RNZ erklärt, wie Carola Dings Schreiben zu werten ist:

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Der Bürgermeister lehnte die Anfrage ab: In der Hauptsatzung der Gemeinde heißt es unter Paragraf 5: "Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung [...]." Darunter fällt laut Bauamtsleiter Horst Göhrig die Vermietung von Räumen wie dem Bürgersaal.

Die BI bezweifelt aber, dass Michler befugt sei, in ihrem Falle die Vermietung ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat abzulehnen. Man sei eine "kommunalpolitisch nicht ganz unbedeutende Kraft", heißt es im Schreiben an Carola Ding. Hoffmann fügte gestern hinzu, es sei etwas Neues in Edingen-Neckarhausen, dass eine BI den Saal nutzen wolle. Da sollte nicht nur der Bürgermeister entscheiden. Doch auch die Vergabekriterien für den Bürgersaal sehen vor, dass nur das Hauptamt der Gemeinde regelt, wer den Raum mieten darf.

"Treffen": Thomas Hoffmann ist Ministerialrat, er weiß, dass es in der Verwaltung oft entscheidend sein kann, ein Ansinnen genau zu beschreiben: "Wir haben in unserer Anfrage blöderweise den falschen Begriff genutzt", sagte er gestern. Denn für "Treffen" ist der Bürgersaal laut seinen Vergabekriterien nicht zugelassen.

Gemietet werden kann er für General- oder Infoveranstaltungen, Vorträge, Podiumsdiskussionen. "Der primäre Grund für die Ablehnung war, dass es in der Anfrage der Bürgerinitiative um regelmäßige Treffen ging", sagte Hauptamtsleiterin Elke Hugo. Bauamtsleiter Göhrig ergänzte: "Auch die Fraktionen bekommen den Bürgersaal nicht für ihre Monatstreffen."

Sonstige Organisationen: Hätte die BI den Bürgersaal mieten dürfen, wenn sie für eine Bürgerinfoveranstaltung angefragt hätte? "Das müssten wir mit Bürgermeister Michler besprechen, der ist aber im Urlaub", sagte Hauptamtsleiterin Hugo. Zwar will sich die BI zu den "sonstigen Organisationen" gezählt wissen. Bürgerinitiativen sind laut der Bundeszentrale für politische Bildung aber häufig "organisatorisch eher lockere Zusammenschlüsse einzelner Bürger". Elke Hugo sagte: "Die BI ist im weitesten Sinne eine Privatgesellschaft."

Genau hier liegt das Problem: In den Vergabekriterien für den Bürgersaal heißt es: "Für Privatpersonen beziehungsweise für private Veranstaltungen stehen die Räumlichkeiten nicht zur Verfügung." Demnach muss Bürgermeister Michler der BI auch bei einer korrekten Anfrage den Saal nicht zur Verfügung stellen.

So lösen es andere Gemeinden: Die BI "Bürgerbegehren Mittelgewann" mag sich von der Verwaltung ungerecht behandelt fühlen, weil sie den Bürgersaal nicht nutzen durfte. Die Vergabekriterien rechtfertigen die Ablehnung aber.

Andere Gemeinden gehen hier anders vor. In Hirschberg etwa kann auch eine Bürgerinitiative den Bürgersaal mieten, und das nicht zwingend für eine öffentliche Veranstaltung. Auch interne Treffen können abgehalten werden. Voraussetzung ist nur, dass der Mieter aus Hirschberg kommt. Allerdings kann der Bürgersaal im Hirschberger Rathaus nur freitags, samstags und sonntags gemietet werden.

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