Zeitlicher Verzug für Gemeinde nur schwer nachvollziehbar
Verwaltung reagiert auf Äußerungen der Landratsamtsmitarbeiter zur neuen Ampelschaltung im Bereich B 3/Breitgasse

Die mittlerweile für März 2018 terminierte Ampelschaltung an der Kreuzung B 3/Breitgasse soll den Verkehrsfluss verbessern. Foto: Dorn
Hirschberg. (ans) Die Gemeindeverwaltung macht ihrem Unmut in einer gestern verschickten Pressemitteilung Luft. Dabei geht es um die erneute Verzögerung bei der neuen Ampelschaltung an der Kreuzung B 3/Breitgasse, die nun voraussichtlich im März 2018 kommen soll. Landratsamtsmitarbeiter hatten sich ausführlich zu den Hintergründen geäußert. Nun seien aber "Irritationen" aufgetreten, so das Bürgermeisteramt der Gemeinde, weshalb es die Öffentlichkeit "in einem transparenten Verfahren" über die Vorgänge informieren will. Der zeitliche Verzug sei aus Sicht der Kommunalverwaltung nur "schwer nachvollziehbar".
Die Landratsamtsmitarbeiter hatten die Verzögerung unter anderem mit dem kommunalen Lärmaktionsplan und der damit einhergehenden Einführung von Tempo 30 begründet. Diesbezüglich sei festzuhalten, dass die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen das Ergebnis einer "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vom 18. Februar 2003 ist, heißt es in der Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung. Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie beziehungsweise der Umsetzung in nationales Recht waren bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten unter anderem von den Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als gut 8200 Kraftfahrzeugen pro Tag zu erstellen.
Auf Grundlage dieser Karten seien dann zunächst bis zum 18. Juli 2013 von allen betroffenen Kommunen Lärmaktionspläne auszuarbeiten gewesen, "die zwingend eine Verringerung des Lärms gegenüber den betroffenen Anwohnern vorsehen", so die Verwaltung.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hirschberg wurde am 28. Juli 2015 nach der Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange - dazu gehörten auch die Fachbehörden des Rhein-Neckar-Kreises, betont die Gemeinde - inklusive der Maßnahmen zur Erreichung der EU-Ziele - unter anderem Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Großsachsen - verabschiedet. Mit Schreiben vom 30. November 2015 sei dann der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung an das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises erfolgt. "Auch wenn die verkehrsrechtliche Anordnung erst mit Schreiben vom 26. Juli 2017 erging, muss unterstellt werden, dass der Rhein-Neckar-Kreis frühzeitig von einer Tempo-30-Zone ausgehen beziehungsweise diese in die Überlegungen einbeziehen musste", ist die Hirschberger Verwaltung überzeugt.
Vor dem Hintergrund, dass zumindest in Teilen auch ein Vorankommen bezüglich der Bebauungsplanänderung für den "Sterzwinkel" von der Maßnahme abhängt, sei "die abermalige Verzögerung - zunächst war von Mitte des Jahres 2017, dann von Herbst 2017 und nun von März 2018 die Rede - nur schwer zu akzeptieren beziehungsweise nachzuvollziehen", findet das Bürgermeisteramt deutliche Worte.
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Ungeachtet des zeitlichen Verzugs nimmt die Verwaltung hingegen die Äußerungen beziehungsweise Einschätzung des Straßenbauamtes positiv auf, dass eine nachhaltige Entlastung der Ortsdurchfahrt nur durch einen Autobahnanschluss oder eine Ortsumgehung erreicht werden kann, weil sie hieraus "eine noch intensivere Unterstützung" bei der Lösung dieses Problems in den kommenden Jahren ableitet.



