Neue Ampelschaltung erst 2018
Planungen zwar abgeschlossen, aber Baustelleneinrichtung und Umstellung werden laut RNV dauern

Erst in einem Vierteljahr sollen die Großsachsener Ampeln neu geschaltet werden. Die Umstellung ist laut RNV ein komplexer Prozess. Foto: Dorn
Von Annette Steininger
Hirschberg-Großsachsen. Eine schier unendliche Geschichte: Der Termin für die neue Ampelschaltung in Großsachsen verschiebt sich erneut. Zuletzt hatte das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises Mitte Oktober kommuniziert. Wie die Rhein-Neckar-Verkehr, die aufgrund der dort verlaufenden Linie 5 ebenfalls involviert ist, nun auf RNZ-Anfrage sagte, werde es noch ein Vierteljahr dauern, bis die Ampeln umgestellt werden.
Eigentlich sind die Vorbereitungen von Kreis-Seite aus abgeschlossen: "Die verkehrstechnischen Unterlagen, Lagepläne und Leistungsverzeichnisse für die Anpassung der Ampelschaltung sind bei uns bereits seit Langem geprüft und freigegeben", sagte Landratsamtssprecherin Silke Hartmann. Eine Fremdfirma sei mit der Anpassung der Signalschaltung beauftragt. Ein konkretes Datum, wann die Arbeiten abgeschlossen sind, könne die Straßenbauverwaltung derzeit aber nicht nennen. Zwar ist der Kreis für die Anpassung der Ampelschaltungen in Großsachsen zuständig, allerdings müssen auch die RNV-Signale an dieser Stelle angepasst werden. Denn die Regelungen des Straßenverkehrs und Bahnverkehrs sind an dieser Stelle miteinander verzahnt. Bekanntermaßen verläuft die Linie 5 mitten durch die Ortsdurchfahrt, auf der Landstraße (B 3). Daher sei der ganze Umstellungsprozess auch "komplex", erklärte RNV-Sprecher Thomas Sillmann. Beim Verkehrsunternehmen sind die Planungen nun ebenfalls nahezu abgeschlossen. Dabei ging es laut Sillmann zuletzt um Themen wie die Art der Schaltelemente und die Baustellengestaltung. Da aber das Ingenieurbüro erst im Juni beauftragt worden sei, dann die Sommerferien kamen und noch viele Schritte bis zur tatsächlichen Realisierung anstünden - wie die Baugenehmigung und -abnahme -, "wird die neue Schaltung Anfang des Jahres 2018 in Betrieb gehen", so der RNV-Sprecher.
Ob damit dann die so erhoffte Verbesserung im Verkehrsfluss kommt, bleibt abzuwarten. Sicher ist aber laut Sillmann, dass es "einen deutlichen Fortschritt" bei der Koordination von Individualverkehr und Bahn gibt. So soll das direkte Aufeinandertreffen von beiden durch eine neue Taktung und einen eigenen Haltepunkt für die Linie 5 vermieden werden.
Bürgermeister Manuel Just erfuhr gestern von der RNZ, dass es doch noch so lange dauern wird, bis die neue Ampelschaltung in Betrieb geht. Von einer Verzögerung wisse er wohl, aber dieser Termin sei ihm neu. Dieser könnte nun auch Auswirkungen auf die Bebauungsplanänderung im "Sterzwinkel" haben, die eigentlich noch in diesem Jahr final beschlossen werden sollte. Denn die veränderte Ampelschaltung sieht das Ingenieurbüro Habermehl und Follmann angesichts des zu erwartenden Mehrverkehrs durch die dortigen Vorhaben als zwingend notwendig an. Daher waren sowohl Bürgermeister als auch Gemeinderat dafür, vor dem endgültigen Beschluss zur Bebauungsplanänderung erst mal die neue Ampelschaltung einige Zeit laufen zu lassen. "Unter Vorbehalt einer Rücksprache mit dem Ingenieurbüro sehe ich hier immer noch einen kausalen Zusammenhang", sagte Just. Wie sich das dann zeitlich auf den Bebauungsplanbeschluss auswirkt, konnte er gestern noch nicht sagen.
Bereits im September 2016 hatte das Büro Habermehl und Follmann dem Gemeinderat sein Gutachten zur Verbesserung des Verkehrsflusses in Großsachsen vorgestellt. Demnach soll die Signalsteuerung an allen vier Anlagen angepasst werden. Dem aus dem Norden kommenden Linksabbiegerverkehr in die Breitgasse soll mehr Zeit eingeräumt werden. Und der Fußgängerübergang in der Breitgasse wird nur noch auf Anforderung eine Grünphase bekommen. Gleichzeitig erhalten die Fußgängerübergänge Breitgasse und Riedweg einen Vorlauf. Das bedeutet, dass noch während der Grünphase für die Fußgänger der von der B 3 kommende Abbiegeverkehr bereits in die Breitgasse beziehungsweise in den Riedweg einfahren darf.



