Mosbach

Dieb wird bei Kleider-Klau erwischt und stiehlt 1 Stunde später Schuhe

Der 37-Jährige machte unbeeindruckt mit dem Diebeszug weiter. Dafür sitzt er hinter Gittern.

14.10.2025 UPDATE: 14.10.2025 15:10 Uhr 59 Sekunden
Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa

Mosbach. (pol/mare) "Eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit", so nennt es die Staatsanwaltschaft Mosbach, legte ein Ladendieb am Montag in Mosbach an den Tag. Denn nur eine Stunde, nachdem der 37-Jährige bei einem Diebstahl erwischt wurde, schlug er erneut zu. Dafür sitzt er nun hinter Gittern, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt.

Aber der Reihe nach: Der 37-jährige Mann stahl gegen 10 Uhr zunächst mehrere Kleidungsstücke und ein Paar Schuhe im Gesamtwert von etwa 180 Euro aus zwei Bekleidungsgeschäften in der Hauptstraße in Mosbach. Dabei wurde er von einer Polizeistreife des Polizeireviers Mosbach gestellt, die das Diebesgut sichern konnte und dem Mann eröffnete, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auf ihn zukommt.

Nicht einmal eine Stunde später entwendete der Mann – offensichtlich völlig unbeeindruckt davon, erwischt worden zu sein – aus einem Schuhgeschäft in der Innenstadt ein weiteres Paar Schuhe im Wert von 100 Euro. Wie bei der ersten Tat hatte er auch hier eine Schere dabei, mit der er die Sicherheitsetiketten entfernte.

Als eine Mitarbeiterin die Tat entdeckte, versuchte der Mann vom Tatort zu fliehen. Das wurde aber durch das Eingreifen mehrerer Mitarbeiter eines benachbarten Schnellrestaurants verhindert, die den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festhielten. 

Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Aufgrund der äußerst zügigen Ermittlungen des Polizeireviers Mosbach wurde er bereits einen Tag nach den Taten in einem beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Mosbach wegen Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen und einfachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Aufgrund der zahlreichen Vorstrafen des Mannes kann die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Darin waren sich Staatsanwaltschaft und Gericht einig.