Anführer muss für Montagsspaziergang zahlen
Das Landgericht lehnt die Berufung eines Montagspaziergängers ab.
Mosbach/Buchen. (cao/pm) Knapp ein Jahr ist es her, als die sogenannten "Montagsspaziergänger" von sich reden machten, um Versammlungsverboten zum Trotz in teils großer Zahl gegen Corona-Maßnahmen zu protestieren. Wie in der gesamten Bundesrepublik, gab es im Winter 2021 und Frühjahr 2022 auch im Neckar-Odenwald-Kreis zahlreiche dieser nicht angemeldeten Demonstrationen. Nun hat das
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+