Stadthalle soll geschützt werden
Die Stadt verfügt eine Nutzungsbeschränkung. Der Zugang wird demnächst zeitlich eingeschränkt.

Eberbach. (by) Der Zugang zur Stadthalle wird demnächst zeitlich eingeschränkt. Dies hat der Gemeinderat am 30. Juni beschlossen. Nun gibt es eine entsprechende "Allgemeinverfügung der Stadt Eberbach zur Nutzungsbeschränkung der Stadthalle", die am Samstag veröffentlicht werden soll und dann gilt.
Der Zutritt zur Stadthalle ist danach montags bis freitags nach 18 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags nur Besuchern von Veranstaltungen sowie des Restaurants und der Stadtbibliothek gestattet. Ein Aufenthalt in der Stadthalle zu anderen Zwecken ist in dieser Zeit nicht gestattet.
Anlass für die Nutzungsbeschränkungen waren wiederholt Sachbeschädigungen und Verunreinigungen durch einen Personenkreis, welcher sich außerhalb der Besuche von Veranstaltungen, oder des Restaurants und der Stadtbibliothek, in der Stadthalle aufhält. Die Nutzungsbeschränkung wurde als mildestes Mittel des Eingriffs in die Rechte der Nutzer der Stadthalle beschlossen.
Damit bleibt nach wie vor eine Nutzung der Stadthalle möglich, jedoch beschränkt auf die genannten Zeiten und Modalitäten. Durch diese Maßnahme hoffe die Verwaltung dem Vandalismus vorbeugen zu können.
Ein Schutz des Hausrechts und des Eigentums sowie Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadthalle sei ohne diese Anordnung nicht zu gewährleisten, heißt es in der Allgemeinverfügung.