Eberbach

Manche Vorgärten können zu Parkplätzen werden

In Eberbach parkt es sich entspannt. Bei Bedarf sind zu Parkplätzen umfunktionierte Vorgärten bis zu einer bestimmten Größe relativ einfach machbar.

09.11.2022 UPDATE: 09.11.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden
Mit ein wenig Schotter ist der Platz zwischen den Mülltonnen sinnvoll genutzt – und ein Auto weniger auf der Straße. Foto: Bayer

Von Moritz Bayer

Eberbach. Platz gibt es in Eberbach. Zumindest zum Parken. Damit befindet sich die Stauferstadt in einer komfortablen Lage. Das Gegenteil ist beispielsweise in Städten wie Heidelberg der Fall. Gerade die Einführung der Parkzonen hat in der nah gelegenen Universitätsstadt für lebhafte Diskussionen gesorgt. Mittlerweile gibt es derer elf – bei steigenden Kosten. Das Anwohnerparken schlägt jährlich mit 120 Euro zu Buche und soll auf 360 Euro, also grob einen Euro pro Tag, steigen. Die erhoffte Abnahme, oder zumindest Beruhigung des Autoverkehrs blieb allerdings bisher aus.

Stattdessen sieht man seit Jahren verstärkt, dass Vorgärten umgestaltet werden, die Anwohner wissen sich selbst zu helfen, wenn die städtischen Maßnahmen keine oder zu wenig der gewünschten Wirkung entfalten. Zu einer Verkehrswende gehören auch Analyse und Lösung von Parkproblematiken. Was in Heidelberg als mahnendes Beispiel dient, ist in Eberbach derzeit zwar kein Problem, muss aber bei zukünftigen Planungen berücksichtigt werden. Aber unter welchen Umständen darf man sich einfach einen eigenen Parkplatz vors Haus bauen? Welche Regularien müssen beachtet werden?

Entscheidend ist natürlich die Größe. Stellplätze bis 50 Quadratmeter innerhalb des Grundstücks sind entgegen oft anders lautender Meinung im Rhein-Neckar-Kreis verfahrensfrei, das heißt, es besteht keine Genehmigungspflicht. Hier ist es also irrelevant, ob man den Garten alleine durch Abgrenzung umfunktioniert, Schotter anlegt oder sogar pflastert. Auch kann eine Umgestaltung der Flächen im Rahmen anderer Bautätigkeiten erfolgen. Sogar Garagen bis zu einer mittleren Wandhöhe von drei Metern bedürfen keiner Genehmigung.

Die linke Hälfte des Parkplatzes war früher Teil des Vorgartens. Der Transporter sollte so aber nicht dauerhaft stehen, der Gehweg ist freizuhalten. Foto: Moritz Bayer

Da dies einen großen Teil der umfunktionierten Vorgärten einschließt, liegen dem Kreis auch keine belastbaren Zahlen zu der absoluten Anzahl vor. Ebenso gibt es in Eberbach keine faktischen Zahlen, wobei die Stauferstadt, dank ihrer komfortablen Lage, was Platz angeht, mit der Aussage überrascht: "Grundsätzlich begrüßt die Stadtverwaltung die Schaffung von Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück, da der öffentliche Verkehrsraum weniger durch den ruhenden Verkehr belastet wird.

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Das soll freilich keine Aufforderung zur Gartenumgestaltung zugunsten von Parkplätzen sein, zumal es auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben einige Dinge zu beachten gibt. So müssen sie öffentlich rechtlichen Vorschriften entsprechen. Das kann vor allem dann problematisch werden, wenn das Stadt- oder Straßenbild empfindlich gestört würde.

Grundsätzlich gilt für den Umweltschutz: Laut Landesbauordnung müssen nicht bebaute Flächen bebauter Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese keine andere zulässige Verwendung haben. Es ist daher immer besser, im Zweifel bei der zuständigen Behörde, dem Baurechtsamt, nachzufragen.

Baut jemand ohne Erlaubnis, kann das Folgen haben, wie Silke Hartmann vom RNK erklärt: "Sollte die Errichtung der Stellplätze im Vorgarten im Einzelfall genehmigungspflichtig sein und ohne Baugenehmigung erfolgen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Zudem kann nach Paragraf 65 Landesbauordnung der teilweise oder vollständige Abbruch einer Anlage, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet wurde, angeordnet werden, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können."

Ebenfalls wichtig zu wissen: Bauverstöße verjähren nicht. Obgleich es auch bei Schwarzbauten theoretisch nach langer Zeit zu einem Bestandsschutz kommen könnte, schützt dies nicht vor Bußgeldern, sollte ein Verstoß Jahre später auffallen. Überwacht wird das im Kreis von zwei Baukontrolleuren. Ungenehmigte Bauvorhaben werden dem Baurechtsamt auch regelmäßig von extern gemeldet. Vorsorgen bleibt eben besser, als reagieren zu müssen.

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