Freiheitsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung
Das Landgericht Mosbach verhängt Freiheitsstrafen, versuchter Totschlag war aber nicht nachweisbar. Es wurde eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Von Ralf Scherer
Mosbach/Walldürn. Weil sie ihr Opfer minutenlang geschlagen und getreten haben, hat das Landgericht Mosbach am Mittwoch zwei Männer zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Barbara Scheuble sah es nach der Anhörung von sechs Zeugen und
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