Plus Walldürn

Braucht man bei vielen Befreiungen noch einen Bebauungsplan?

Der Ausschuss stellt die Sinnfrage. Das Einvernehmen wurde trotz mehrerer Überschreitungen erteilt.

19.11.2025 UPDATE: 19.11.2025 04:00 Uhr 2 Minuten, 39 Sekunden
Auf einem seit Jahrzehnten brachliegenden Eckgrundstück in der Stettiner Straße will ein Interessent ein Doppelhaus errichten. Damit das Vorhaben realisiert werden kann, sind mehrere Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans notwendig. Foto: Ralf Scherer

Von Ralf Scherer

Walldürn. Nicht zulässiger Gebäudetyp, falsche Ausrichtung, das Baufenster für Haus, Garagen und Nebenanlagen überschritten: Gleich fünf Befreiungen von den

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.