Baustellen-Umleitungen steigern Unfallgefahr in den Ortschaften
Die Situation auf der Landesstraße 518 zwischen Walldürn und Gerolzahn war schlimm, hat sich allerdings zwischenzeitlich entspannt.

Neusass. (rjs) Seit der Umleitungsverkehr von der Landesstraße L518 und der Kreisstraße K3913 durch Neusass rollt, war es für manchen Anwohner der Ortsdurchfahrt nur eine Frage der Zeit, bis wegen der großen Verkehrsbelastung und der örtlichen Verhältnisse etwas passieren würde. "In der Kurve ist es sehr gefährlich", hatte sich in der vergangenen Woche eine Anwohnerin wegen der Situation am Ortsausgang nach Glashofen besorgt an die Redaktion der Rhein-Neckar-Zeitung gewandt.
Das war nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe die Veränderung an der Umleitungsstrecke bestätigt hatte. "Nach dem Verlassen der Siedlung rasen alle Fahrzeuge die Straße hinauf. Der Lärm und der Staub sind furchtbar", schilderte die Frau ihre Eindrücke der vergangenen Tage. "Der Verkehr ist rund um die Uhr sehr stark, und es ist furchtbar unangenehm."
Dass ihre Sorgen nicht unbegründet sind, zeigt ein Unfall am Dienstagabend, der für alle Beteiligten glimpflich ausgegangen ist. Von Blechschaden abgesehen, sind die Insassen eines mit drei Erwachsenen und einem Kleinkind voll besetzten Seat mit dem Schrecken davongekommen, als sie im Kurvenbereich einen entgegenkommenden Lastwagen streiften. Ob der Lastwagen dem Auto zu nahe gekommen war – oder umgekehrt – blieb am Unfallort offen.
Die Spurenlage und die Kollision selbst spiegeln jedoch wider, was in den Tagen zuvor immer wieder im Kurvenbereich zu beobachten war: Vor allem Lastwagen fahren immer wieder zu schnell von beiden Seiten in die Kurve und haben deshalb Probleme, auf der rechten Fahrbahn zu bleiben. Lastwagen, die bis auf die Gegenfahrbahn ausscheren, um die Kurve überhaupt passieren zu können, sind keine Seltenheit.
Tempolimit gefordert
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"Im Abschnitt zwischen Neusass und Glashofen wird schnell gefahren, und alle Autos versuchen, die Lastwagen zu überholen", berichtete die Anwohnerin. Sie selbst sei in Neusass beinahe von einem Lastwagen von der Straße gedrängt worden. Ihre Forderung an die Verantwortlichen Straßenverkehrsbehörden lautet deshalb: "Bitte ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen mit angemessenen Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h in der Siedlung und 70 km/h außerhalb."
Weil es bisher keine weiteren Unfälle auf der Umleitungsstrecke gegeben habe, sei es schwer zu beurteilen, ob solche Geschwindigkeitsreduzierungen die Situation verbessern würden, teilte Annika Grundbrecher von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Heilbronn auf Anfrage der Rhein-Neckar-Zeitung mit. Die Polizei könne lediglich beratend tätig sein. "Über die rechtliche Zulässigkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen entscheidet die zuständige Verkehrsbehörde", so Grundbrecher.
Die Situation auf der L518 hat sich derweil deutlich entspannt. Verkehrsteilnehmer, die unter Missachtung der Sperrung in Richtung Walldürn fahren, sind inzwischen eher die Ausnahme. Dazu beigetragen hat vermutlich auch eine Verbesserung der Beschilderung. Seit auf den Hinweistafeln an der Kreuzung von L518 und Kreisstraße K3913 die Richtungspfeile nach Walldürn durchgestrichen sind, hat die Zahl der Falschfahrer merklich abgenommen.
Zudem ist die Sperrung mittlerweile beim Online-Kartendienst "Google-Maps" hinterlegt. Wer diesen Service zur Navigation nutzt, wird automatisch über Neusass und Glashofen nach Walldürn geleitet. Die Software anderer Navigationssysteme dürfte inzwischen ebenfalls entsprechend aktualisiert worden sein.
Als die Umleitung vor knapp zwei Wochen geändert worden war, hatten in den ersten Tagen zahlreiche Verkehrsteilnehmer die Beschilderung ignoriert und ihre Fahrt auf der L518 in Richtung Walldürn fortgesetzt. Das Regierungspräsidium hatte deshalb frühzeitig um Unterstützung der Polizei gebeten.
"Eine Überwachung der Sperrstrecke erfolgt im Rahmen der Streife", bestätigte Annika Grundbrecher. Die Dienstgruppen des Polizeireviers Buchen seien angewiesen worden, die Strecke zu überprüfen. Bisher sei ein Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot festgestellt und zur Anzeige gebracht worden.