Finanzamt ist bei der Neustrukturierung am Zug
Betriebsaufspaltung muss steuerlich funktionieren

Symbolfoto: Marcus Deschner
Eberbach. (jbd) Jetzt ist das Finanzamt Mosbach am Zug. Der Gemeinderat hat im Neustrukturierungsprozess der Stadtwerke, der in eine Ausgliederung der gewinnbringenden Energieversorgung münden soll, den Antrag an die Finanzbehörde in Mosbach gebilligt. Denn nur wenn von da grünes Licht kommt, kann die Umgestaltung in der geplanten Form vonstatten gehen.
Ziel ist es, aus der lukrativen Strom- und Gassparte künftig eine Stadtwerke Eberbach GmbH zu formen - unter der Bedingung, dass deren Gewinne auch weiterhin die defizitären SWE-Bereiche Bäder und Verkehr tragen. Für das Gemeindeparlament ist dies, wie die Fraktionen noch einmal verdeutlichten, das A und O einer Betriebsaufspaltung, wie sie am 1. Januar 2020 erfolgen soll.
Dr. Jutta Stuible-Treder von der beauftragten Beraterfirma sagte "Wir erwarten vom Finanzamt eine positive Auskunft" und fasste die Kernpunkte des Vorhabens zusammen. Den Wettbewerbsbereich auszugliedern sei nötig, um Kooperationen mit Partnern eingehen zu können: "Die sind nur in privater Rechtsform möglich".
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Der steuerliche Querverbund funktioniere so, dass "die Energieversorgung alle Gewinne an die Stadtwerke als Mutter ableiten muss", die umgekehrt aber auch für etwaige Verluste geradezustehen habe. Welche Kooperationsformen dabei für die neue Stadtwerke GmbH in Frage kommen, darüber verlangte Dietmar Polzin (FW) noch detailliert Auskunft.



