Pizzeria-Wirt und Mitarbeiter sperrten Dieb im Auto ein
Das Urteil fiel im zweiten Anlauf: Räuberischer Diebstahl und gefährliche Körperverletzung.

Mosbach. (lu) Wegen schweren räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung sind zwei Männer im Alter von 23 und 26 Jahren vor dem Mosbacher Landgericht zu je einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil fiel später als geplant, denn nachdem sich am ersten (und einzigen angesetzten) Verhandlungstag am 3. Mai herausgestellt hatte, dass der aus Indien stammende Hauptzeuge kein Deutsch spricht, musste zunächst ein Dolmetscher gefunden werden.
Gegenstand des Prozesses war ein Vorfall, der sich Ende Oktober 2023 spätabends in einer Pizzeria im Bereich Mosbach ereignet hatte. Nach Schilderung des Wirts betraten die Männer gegen Mitternacht das Restaurant und bestellten eine Pizza sowie eine Flasche Cognac. Während die Pizza im Ofen war, soll einer der beiden eine Stiftehalterbox mit Schlüsseln sowie die Cognacflasche an sich genommen haben, anschließend seien beide aus dem Lokal gerannt.
Auf der Flucht wurden die jungen Männer vom Wirt und einem Mitarbeiter verfolgt, woraufhin einer der Täter gedroht haben soll, mit der Flasche zuzuschlagen und der andere dem Wirt Pfefferspray ins Gesicht gesprüht habe. Dennoch gelang es den Verfolgern, den Jüngeren der beiden festzuhalten und im Auto des Wirts einzusperren, bis die hinzugerufene Polizeistreife eintraf. Diese fand den 23-Jährigen schließlich schlafend im Auto vor und nahm ihn mit aufs Revier.
Pfefferspray ins Gesicht gesprüht
Der zweite Täter wurde kurz darauf in der Nähe aufgegriffen und ebenfalls vorläufig in Gewahrsam genommen. In der Innentasche seiner Jacke fanden die Beamten ein langes Küchenmesser. Atemalkoholmessungen ergaben, dass beide Männer alkoholisiert, aber nicht volltrunken waren; Bluttests wurden nicht vorgenommen. Am nächsten Tag wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt.
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Vor Gericht sagten die Angeklagten aus, tagsüber Alkohol getrunken zu haben. In die Pizzeria, die sie zuvor schon öfter besucht hatten, seien sie gegangen, um Nachschub zu besorgen. Anders als der Wirt beharrten sie jedoch darauf, den Cognac bezahlt zu haben; eine Pizza hätten sie dagegen nicht bestellt.
Auf die Frage, warum er die Stiftebox an sich genommen habe, konnte der Jüngere der beiden keine erhellende Antwort geben – "Wahrscheinlich wollte ich sie wegwerfen."
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Vizepräsidentin Dr. Barbara Scheuble sah schließlich die Tatbestände des schweren räuberischen Diebstahls und der gefährlichen Körperverletzung als erfüllt an und verurteilte die Angeklagten zu den eingangs erwähnten Bewährungsstrafen. Zusätzlich sollen sie je 1000 Euro an den Verein für soziale Rechtspflege Mosbach zahlen. Beide Männer waren zuvor zwar schon polizeilich in Erscheinung getreten, jedoch nicht einschlägig vorbestraft.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer jeweils eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert, die Verteidiger hielten sechs Monate beziehungsweise eine "geringe Freiheitsstrafe" auf Bewährung für angemessen. Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.