Wie geht das mit der Nachmittags-Betreuung von Kindern?
Der Gemeinderat informierte sich in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause über gesetzliche Verpflichtungen.

Von Gabriele Eisner-Just
Neunkirchen. Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung, auch während der Schulferien. Dieser Anspruch erweitert sich jedes Jahr. Bis 2029/30 muss für alle Grundschulkinder auch nachmittags ein Betreuungsplatz eingerichtet werden – vorausgesetzt, ihre Eltern wünschen dies.
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