Nach Anwohner-Beschwerde

"Scheußliche" Werbetafel in Hardheim darf nicht mehr leuchten

Das Regierungspräsidium untersagt den beleuchteten Betrieb. Der Gemeinderat lehnt das Projekt weiterhin gänzlich ab.

27.09.2023 UPDATE: 27.09.2023 06:00 Uhr 2 Minuten, 11 Sekunden
Schadet die Werbetafel in der Walldürner Straße dem Hardheimer Mikroklima? Mit dieser Argumentation versagte der Bauausschuss der bereits errichteten Anlage das gemeindliche Einvernehmen. Die Aussichten auf Erfolg sind gering. Foto: Janek Mayer

Hardheim. (jam) Ein Déjà-vu erlebten die Mitglieder des Hardheimer Bauausschusses am Montag. Denn auf ihrer Tagesordnung fanden sie den Punkt "Errichtung einer doppelseitig unbeleuchteten Design-Werbetafel auf Monofuß in der Walldürner Straße 36".

Der Clou: Exakt diesen Bauantrag hatten die Mitglieder bereits im Februar 2022 einstimmig abgelehnt – mit einem minimalen, aber entscheidenden Unterschied: Damals fehlte die Vorsilbe "un-" – es ging also ursprünglich um eine beleuchtete Anlage, wie der stellvertretende Bauamtsleiter Bernhard Popp am Montag betonte.

Seit der ablehnenden Entscheidung im Vorjahr hat sich vor und hinter den Kulissen einiges getan. Das beweist nicht zuletzt die Tatsache, dass die unwillkommene Werbetafel gegen den Willen des Hardheimer Gemeinderats längst das Ortsbild verändert hat. Sie wurde – mit Beleuchtung – im August des Vorjahres errichtet.

Der Bauausschuss hatte sein "Nein" mit möglichen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit begründet. Doch dieses Argument ließ die Baurechtsbehörde im Gemeindeverwaltungsverband nicht gelten. "Wenn das Einvernehmen durch die Gemeinde versagt wird und das rechtswidrig ist, dann müssen wir das gemeindliche Einvernehmen ersetzen", teilte der GVV damals mit.

Rechtswidrig war die Hardheimer Entscheidung nach Auffassung aus Walldürn deshalb, weil die Werbetafeln für ein Mischgebiet vorgesehen waren: "Sie gelten als gewerbliche Hauptnutzung und sind deshalb zulässig." Der Vorhabenträger hätte also im Falle einer Ablehnung klagen können und Recht bekommen.

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Der Bauherr konnte sein Projekt also ohne diesen Klageumweg in die Tat umsetzen. Und viele Bürger Hardheims waren sich prompt einig, was sie von der neuen Werbetafel halten: "Scheußlich", "furchtbar", "verschandelt unseren Ort" und "potthässlich" urteilten sie in den sozialen Medien. Danach schlief das Thema scheinbar ein – bis ein direkter Anwohner die Initiative ergriff: Er legte Widerspruch ein.

Und tatsächlich: Ganz so einfach, wie vom GVV dargestellt, war der Fall dann doch nicht. Eine höhere Instanz, das Regierungspräsidium in Karlsruhe, kassierte die Entscheidung der Baurechtsbehörde in Walldürn im Sommer. In der Fächerstadt war man überzeugt, dass die erteilte Baugenehmigung für die beleuchtete Werbetafel gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt und deshalb rechtswidrig ist.

Wer nun hofft, dass die knapp vier mal drei Meter große Tafel in der Nähe des Glashauses bald abgebaut werden muss, wird allerdings enttäuscht. Das Regierungspräsidium befahl der Hardheimer Verwaltung im gleichen Zug, den Bauherren auf ein Schlupfloch hinzuweisen: Reicht dieser erneut einen Bauantrag – diesmal für eine unbeleuchtete Werbeanlage am gleichen Standort – ein, sei diese "genehmigungsfähig". "Auf den Bauantrag für die unbeleuchtete Anlage mussten wir nicht lange warten", erklärte der stellvertretende Bauamtsleiter am Montag.

Das ganze Hin und Her hat im Hardheimer Bauausschuss nicht zu einem Umdenken geführt. "Wir sollten unserer Linie treu bleiben und das gemeindliche Einvernehmen versagen", erklärte Bürgermeister Stefan Grimm. Er sieht die Werbetafel entlang der Ortsdurchfahrt – ob nun beleuchtet oder unbeleuchtet – als eine "Verunstaltung". Rückendeckung bekam er aus dem Gremium. So betonte Gemeinderat Klaus Kreßner: "Das sehen nicht nur wir so, auch die Bevölkerung ist dagegen."

Neu an der Argumentation des Hardheimer Gremiums ist lediglich, dass die Werbetafel das Mikroklima im Ortskern negativ beeinflussen könnte: "Sie erschwert den dringend gebotenen Luftaustausch an der Engstelle", erklärte Grimm im Beschlussvorschlag. Ein besorgter Bürger wertete die Tafel daher sogar als "erneuter Angriff auf die Gesundheit der Anwohner".

Ob die Baurechtsbehörden in Walldürn oder Karlsruhe diese Argumentation mittragen, scheint fraglich. Wahrscheinlicher ist wohl, dass alles seinen gewohnten Gang geht: Der GVV ersetzt aller Voraussicht nach das gemeindliche Einvernehmen, die Werbetafel "ziert" weiterhin die Ortsdurchfahrt im Hof der Walldürner Straße 36, und in den sozialen Medien machen einige Hardheimer ihrem Unmut Luft.

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