Plus Musikschule Buchen

Honorarkräfte erhalten sozialversicherungs-pflichtige Verträge

Die Stadt reagiert auf das "Herrenberg-Urteil". Ab 1. Januar gibt es "Flexverträge"

05.12.2024 UPDATE: 05.12.2024 04:00 Uhr 51 Sekunden
Die Lehrer der Joseph-Martin-Kraus-Musikschule leisten wertvolle Arbeit – hier beim Weihnachtskonzert 2023. Nun werden einige der Beschäftigungsverhältnisse auf neue Beine gestellt: Aus Honorarverträgen werden sozialversicherungspflichtige „Flexverträge“. Foto: R. Busch

Buchen. (rüb) Die Stadt Buchen reagiert auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) und bietet ihren Honorarkräften am 1. Januar den Wechsel in einen sozialversicherungspflichtigen "Flexvertrag" an. Dies beschloss der Gemeinderat am Montag einstimmig.

Das BSG hatte 2022 über ein Honorarvertragsverhältnis an einer Musikschule in Herrenberg geurteilt ("Herrenberg-Urteil"), das

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