Schuldunfähiger Zeitungsräuber bleibt in Psychiatrie
Das hat das Landgericht entschieden. Ein 77-Jähriger hatte eine Verkäuferin geschlagen und bewaffnet Zeitungen gestohlen.

Von Jörn Ludwig
Mosbach. Wenn sich Staatsanwälte und Verteidiger vor Gericht begegnen, sind sie selten einer Meinung. Eine Ausnahme sind hier immer mal wieder Sicherungsverfahren, denn dort steht nicht die Sühne einer Straftat im Mittelpunkt, sondern der psychische Gesundheitszustand des oder der Beschuldigten.
Wenn davon auszugehen ist, dass er oder sie bei der
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